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EU-Konsultation stellt fest:
Überwältigende Mehrheit gegen Investorenschutz in TTIP

Mehr als 97 Prozent der teilnehmenden Personen, Verbände und Firmen lehnen Schiedsgerichte zur Schlichtung von Streitigkeiten zwischen Staaten und Konzernen ab, so lautet das Ergebnis einer offiziellen EU-Konsultation zum transatlantischen Freihandelsabkommen TTIP, das am 13. Januar 2015 veröffentlicht wurde. 

Insgesamt haben sich europaweit fast 150.000 Menschen am öffentlichen Konsultationsverfahren zum Investitionsschutzkapitel in TTIP beteiligt, so viele wie noch nie zuvor bei einer Öffentlichkeitsbeteiligung der EU-Kommission.

Das Investitionsschutzkapitel beinhaltet Mechanismen und Regeln für die Konfliktbearbeitung zwischen Staaten und Unternehmen, das so genannte "Investor-State Dispute Settlement" (ISDS). Diese Regeln erlauben es, neue Gesetze, Verwaltungshandeln und Gerichtsentscheide als "indirekte Enteignung" zu interpretieren, wenn sie die Gewinne aus Investitionen schmälern. Internationale InvestorInnen können Staaten so auf Schadensersatz in Milliardenhöhe verklagen, die Verhandlungen finden vor außerstaatlichen und sehr intransparenten Schiedsgerichten statt. In den vergangenen Jahren haben Unternehmen im Rahmen von bereits bestehenden Abkommen wiederholt Milliardenklagen gegen Staaten angestrengt: So verklagte der schwedische Energieriese Vattenfall die deutsche Bundesregierung wegen Umweltauflagen für ein Kohlekraftwerk, der kanadische Öl- und Gaskonzern Lone Pine strengte wegen eines Fracking-Moratoriums ein Verfahren gegen  die eigene Regierung an.

Weil die Proteste gegen dieses System sehr groß wurden, eröffnete der damalige EU-Handelskommissar Karel de Gucht von Ende Mai bis Anfang Juli 2014 ein öffentliches Konsultationsverfahren zu dem Thema. Doch die zentralen Fragen wurden nicht gestellt. Statt zu fragen, ob die BürgerInnen das Investitionsschutzkapitel überhaupt wollten, wurden Meinungen zu Detailänderungen innerhalb dieses Systems abgefragt.

Mehr als 30.000 BürgerInnen nutzten Online-Aktion des Umweltinstituts

Dennoch wurde das Konsultationsverfahren ein neuer Rekord. Das Online-System der Kommission hatte angesichts der hohen Beteiligung zeitweise kapituliert, weshalb die Frist verlängert werden musste. Insgesamt 149.399 Antworten wurden eingereicht. Davon nutzten über 30.000 unser Online-Tool "Deine Antwort auf TTIP" und drückten ihre Ablehnung nicht nur der Investitionsschutzkapitel, sondern der Abkommen CETA und TTIP insgesamt aus. Weitere 100.000 Menschen nutzten die Angebote zivilgesellschaftlicher Organisationen in anderen europäischen Staaten, mit denen die Beteiligung an der Konsultation erleichtert wurde. Auch zahlreiche Nichtregierungsorganisationen sowie einige Wirtschaftsverbände beantworteten die Fragen der EU-Kommission ablehnend, so zum Beispiel der Bundesverband Mittelständische Wirtschaft und die Allianz der öffentlichen Wasserwirtschaft.

Insgesamt lehnen mehr als 97 Prozent der Eingaben ISDS ab. Das Ergebnis der Konsultation spricht somit eine deutliche Sprache: Der Investorenschutz ist eine Gefahr für die Demokratie und in Europa nicht erwünscht. Noch nie haben sich so viele Menschen an einer Konsultation der EU beteiligt und wohl noch nie fielen die Antworten so eindeutig aus. Dennoch will die EU-Kommission an ISDS festhalten und lediglich Detailverberbesserungen bei ISDS anstreben.

Wenn die EU-Kommission dennoch am Investorenschutz festhält, zeigt sie, dass es ihr nicht um echte Bürgerbeteiligung, sondern nur um Augenwischerei geht. Und das schon zum zweiten Mal: Auch die europäische Bürgerinitiative gegen TTIP und CETA wurde aus fadenscheinigen Gründen abgelehnt. Die Kommission fördert damit die EU-Verdrossenheit und schadet der europäischen Idee.

Aufhalten wird sie den Widerstand gegen TTIP damit nicht: Über 1,26 Millionen Menschen haben sich bereits an der selbstorganisierten Europäischen Bürgerinitiative (EBI) gegen die beiden Abkommen beteiligt. Und täglich werden es mehr.    

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