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Export verbotener Pestizide soll eingeschränkt werden

Pestizidausbringung ohne Schutzkleidung

Nicht in allen Ländern werden Pestizide mit ausreichender Schutzkleidung ausgebracht. © Franklinnevis / stockadobe.com

(14.09.2022) Pestizide, die in der EU wegen ihrer Gesundheitsrisiken verboten sind, dürfen bisher trotzdem in den Mitgliedstaaten produziert und in Drittstaaten exportiert werden. Diese im Pestizidhandel geltende unsägliche Doppelmoral soll nun endlich gestoppt werden: Das Bundeslandwirtschaftsministerium bereitet ein Exportverbot für bestimmte gesundheitsschädliche Pestizide vor.

Jahr für Jahr exportieren Konzerne wie Bayer und BASF tausende Tonnen Pestizide, die wegen ihrer besonderen Gefährlichkeit in der EU verboten sind. Allein im vergangenen Jahr wurden nach Angaben des Landwirtschaftsministeriums aus der Bundesrepublik 8.525 Tonnen Pestizidwirkstoffe exportiert, die in der EU überhaupt nicht zugelassen sind. Überdies wurden etwa 160 Wirkstoffe, die in der EU nicht genehmigt sind, als Wirkstoffe mit potentiell gesundheitsschädlichen Eigenschaften eingestuft.

Durch diesen Doppelstandard wird die Gefährdung der menschlichen Gesundheit und der Umwelt in Drittländern billigend in Kauf genommen, während die Herstellerkonzerne zugleich hohe Gewinne durch den Export einfahren. Die Hersteller beteuern, dass die Anwendung ihrer Produkte sicher sei, sofern der Einsatz ordnungsgemäß erfolge. Die Stoffe sind in der EU jedoch aus gutem Grund verboten. Zudem gehen die Exporte zu einem großen Teil in Länder des globalen Südens – dort fehlt es häufig an grundlegender Ausrüstung wie etwa Schutzkleidung. So sind die Menschen, die die Pestizide ausbringen müssen, den giftigen Stoffen oft völlig ungeschützt ausgesetzt.

Export seit Jahren in der Kritik

Immer wieder kritisierte ein breites Bündnis aus Menschenrechtsorganisationen und Umweltvereinen, darunter auch das Umweltinstitut, diesen unsäglichen Doppelstandard.

Schließlich schaffte es dieses wichtige Thema in den Koalitionsvertrag der aktuellen Regierungsparteien SPD, Bündnis 90/Die Grünen und FDP. Wörtlich heißt es darin auf Seite 151:

„Wir werden von den rechtlichen Möglichkeiten Gebrauch machen, den Export von bestimmten Pestiziden zu untersagen, die in der EU aus Gründen des Schutzes der menschlichen Gesundheit nicht zugelassen sind.“

Dieses Verbot soll nun bis zum Frühjahr 2023 umgesetzt werden.

Auch Wirkstoffe dürfen nicht exportiert werden!

Das Verbot stellt einen längst überfälligen Schritt in die richtige Richtung dar. Leider geht das geplante Verbot jedoch nicht weit genug, da es nur Stoffe betrifft, die die menschliche Gesundheit gefährden. Aber auch für die Umwelt gefährliche, in der EU nicht zugelassene Pestizide müssen von dem Verbot erfasst werden. Denn auch in den Ländern des globalen Südens treiben die hierzulande hergestellten Pestizide das weltweite Artensterben voran. Ähnlich wie Frankreich muss auch Deutschland ein Exportverbot für Pestizide erlassen, die bei uns wegen ihrer schädlichen Wirkung auf die Umwelt nicht zugelassen sind.

Außerdem droht die Gefahr, dass nur der Export von Pestizidprodukten verboten wird, nicht aber der reinen Wirkstoffe. Hier muss dringend nachgebessert werden: Die Bundesregierung muss sowohl den Export der fertigen Pestizidprodukte, als auch der reinen Wirkstoffe in Drittländer verbieten! Zudem muss ein solches Exportverbot in allen EU-Mitgliedstaaten gelten, da die Herstellerfirmen ihre Produktion sonst in EU-Länder ohne Exportverbot verlegen können.

Das Umweltinstitut fordert darüber hinaus ein generelles Verbot chemisch-synthetischer Pestizide und den Umstieg auf 100 Prozent Ökolandbau. Nur so können wir die Artenvielfalt wirklich schützen und unsere eigenen Lebensgrundlagen erhalten.

Weitergehende Informationen:

Unsere Informationsseiten zu Pestiziden

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