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Zwangsarbeit in der Textilindustrie: Wer trägt die Verantwortung?

© cornfield / stock.adobe.com, Arbeiter:innen auf einem Baumwollfeld

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Die Bundesanwaltschaft wird vorerst keine Ermittlungen gegen mehrere deutsche Textilmarken und -händler wegen des Verdachts der Beteiligung an Verbrechen gegen die Menschlichkeit in China einleiten. Die Strafanzeige wurde zuvor von der Menschenrechtsorganisation European Center for Constitutional and Human Rights (ECCHR) gestellt. Sie wirft den deutschen Firmen vor, direkt oder indirekt Zwangsarbeit der Uiguren in der Textilindustrie zu fördern. Der Fall zeigt, wie schwierig das Vorgehen gegen Menschenrechtsverletzungen in der Modebranche ist.

In der Region Xinjiang werden circa 85 Prozent der chinesischen Baumwolle geerntet, mehr als ein Fünftel der weltweiten Produktion. Die Baumwolle wird größtenteils von Hand gepflückt und die Arbeiter:innen leben während der Erntesaison in notdürftigen Unterkünften. Die schwere körperliche Arbeit wird Berichten von Amnesty International und Human Rights Watch zufolge hauptsächlich von Uiguren, die zur Arbeit gezwungen werden, geleistet. Die deutschen Firmen ALDI, C&A, Hugo Boss und Lidl haben in den letzten Jahren nachweislich Kleidung von Firmen in Xinjiang produzieren lassen, bei denen es auch Hinweise auf Zwangsarbeiter gibt. Dadurch machen sich die Manager der Firmen laut ECCHR der Beihilfe zum Verbrechen gegen die Menschlichkeit strafbar.

Chinesischer Staat verhindert Untersuchungen

Freie Recherchen von Journalist:innen und Menschenrechtsorganisationen vor Ort sind wegen der staatlichen Überwachung in der Region mittlerweile komplett unterbunden. Außerdem wird Baumwolle aus China oft als Mischung unterschiedlicher Herkunft gehandelt, was die Nachverfolgbarkeit fast unmöglich macht. Die Bundesstaatsanwaltschaft sieht daher derzeit keine zureichenden Anhaltspunkte für eine Beteiligung der angezeigten Manager:innen an Verbrechen gegen die Menschlichkeit. Anders wertete es die französische Staatsanwaltschaft, die Ermittlungen gegen die Modeunternehmen Skechers, Uniqlo und Zara eingeleitet hat. Auch hier lautet der Vorwurf, dass die Unternehmen direkt oder indirekt die Zwangsarbeit der Uiguren fördern und davon profitieren.

Die beschuldigten Firmen wehren sich gegen die Vorwürfe, beendeten aber auch teilweise den Kauf von Baumwolle aus der Region und die Zusammenarbeit mit den dortigen Textilfirmen. Außerdem möchten sie eigene Untersuchungen vor Ort durchführen. Umfang und Genauigkeit dieser Untersuchungen sind nicht bekannt. Unabhängige Prüfungen finden in Xinjiang seit einigen Jahren kaum noch statt. Laut der weltweit führenden Prüffirmen, wie zum Beispiel TÜV Süd, sind aufgrund der massiven Überwachung durch die chinesische Polizei keine zuverlässigen Auditierungen in der Region mehr möglich.

Beim Einkauf auf ökologisch und fair produzierte Kleidung achten

Die Zwangsarbeit auf Baumwollfeldern und in Textilfabriken in der Region Xinjiang ist nur ein Beispiel für die katastrophalen Arbeitsbedingungen in der Modebranche. Fast alle unsere Kleider werden in Niedriglohnländern produziert, in denen die Ausbeutung von Menschen, Umwelt und Tieren eher die Regel als eine Ausnahme ist. Wer beim nächsten Einkauf sichergehen möchte, dass die Kleidung ökologisch und fair hergestellt wurde, der sollte auf entsprechende Textilsiegel, wie zum Beispiel den Global Organic Textile Standard (GOTS) achten.

Mehr Informationen zu öko-fairer Bekleidung und Textilsiegeln:

Slow Fashion Ratgeber

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