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Was ist dran am Insektenschutz-Gesetz?

Hummel, Blüte

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(14.04.2021) Im Februar 2021 verkündete die Bundesregierung, den Vorschlag für das lange diskutierte, sogenannte „Insektenschutzgesetz“ endlich auf den Weg gebracht zu haben. Das Landwirtschafts- und das Umweltministerium feierten dies gleichermaßen als großen Erfolg. Von einem Glyphosat-Verbot war die Rede, internationale Medien berichteten von einem einmaligen Vorstoß Deutschlands für mehr Insektenschutz. Doch die Beschlüsse fallen im Detail weitaus weniger vielversprechend aus.          

Kein eigenständiges Gesetz

Zuerst einmal handelt es sich nicht um ein „Gesetz“ im eigentlich Sinne. Denn anders als es die Kommunikation der Bundesregierung darstellt, wurde kein Vorschlag für ein neues Gesetz zum Insektenschutz vorgelegt. Es wurden stattdessen Änderungen in der Pflanzenschutz-Anwendungsverordnung und im Bundesnaturschutzgesetz vorgenommen, die dem Schutz von Insekten dienen sollen. Diese Änderungen wurden im Februar im Bundeskabinett beschlossen, aber noch nicht endgültig verabschiedet. Als Teil dieser Änderungen soll die Anwendung von Glyphosat für die landwirtschaftliche Nutzung eingeschränkt sowie für den Privatgebrauch und den Einsatz auf öffentlichen Flächen verboten werden. Ab 2024 soll die Anwendung von Glyphosat vollständig beendet sein.

Das „sofortige“ Glyphosat-Verbot in Haus- und Kleingärten ist gar kein Verbot

Das Landwirtschaftsministerium(BMEL) selbst bezeichnete die Änderungen bezüglich des Glyphosat-Einsatzes für private Anwender:innen in einer Pressemitteilung als „Verbot“. Tatsächlich wird der Einsatz von Glyphosat in Haus- und Kleingärten und auf öffentlichen Plätzen mit Inkrafttreten der abgeänderten Verordnung jedoch nicht grundsätzlich verboten. Vielmehr bleiben die glyphosathaltigen Mittel, die schon vorher für diese Bereiche zugelassen waren, auch weiterhin für diese Anwendungen erlaubt. Derzeit sind über 40 verschiedene glyphosathaltige Mittel zugelassen, die somit auch weiterhin auf privaten und öffentlichen Flächen eingesetzt werden dürfen. Von einem Verbot kann also keine Rede sein.

Warum ist auch das Glyphosat-Verbot in Deutschland ab 2024 kein Verbot?

Ebenso wenig ist das voraussichtliche Ende der Nutzung von Glyphosat in Deutschland ab 2024 Ergebnis eines neuen „Verbots“. Vielmehr läuft die derzeitige Zulassung des Wirkstoffs auf EU-Ebene im Dezember 2022 aus. Durch sogenannte Abverkaufs- und Aufbrauchfristen wird das Totalherbizid aber erst 2024 endgültig vom Markt verschwunden sein – vorausgesetzt, es wird auf EU-Ebene nicht wieder genehmigt. Das Verfahren für eine weitere Zulassung auf EU-Ebene läuft bereits.

Es handelt sich also auch hierbei nicht um ein Verbot, sondern um ein reguläres Auslaufen der derzeit gültigen Glyphosat-Zulassung. Zum jetzigen Zeitpunkt ist allerdings noch völlig offen, ob Glyphosat nicht doch über 2022 hinaus weiter zugelassen werden wird. Sollte dies geschehen, so wird es wohl auch in Deutschland keinen Glyphosat-Ausstieg geben.

Tropfen auf den heißen Stein

Die unter dem Begriff „Insektenschutzgesetz“ laufenden Änderungen können nur als ein erster kleiner Schritt in die richtige Richtung gesehen werden. Um eine tatsächliche Trendwende beim Artensterben einzuleiten, werden die nun vorgesehenen Änderungen nicht ausreichen. Auf einem viel zu großen Teil der Fläche wird weiter so gewirtschaftet wie bisher. Selbst Pestizide, die als besonders bienengefährlich gelten und die mittlerweile EU-weit verboten wurden (einige Neonicotinoide), kommen in den Mitgliedstaaten durch sogenannte Notfallzulassungen wieder zum Einsatz – auch in Deutschland. Um unsere Artenvielfalt und die Insektenwelt zu schützen ist es unabdingbar, dass wir die Art und Weise, auf die auf dem größten Teil der genutzten Fläche Landwirtschaft betrieben wird, grundsätzlich ändern. Der Beginn aus dem Ausstieg des Pesitzid-Einsatzes und eine stärkere Förderung des Ökolandbaus sind längst überfällig. Keinenfalls dürfen die geplanten Gesetzesänderungen jetzt auch noch weiter verwässert werden, wie es von machen Landwirtschaftsverbänden und Unionspolitiker:innen gefordert wird.

Unsere ausführliche Bewertung des Insektenschutzgesetzes finden Sie hier.

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