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NRW will Pestizid-Verbote in Naturschutzgebieten aufweichen

Schmetterling, Hauhechelbläuling

Die Bestände von Insekten wie dem Hauhechelbläuling sind in Deutschland deutlich zurückgegangen

(30.9.2021)  Erst vor knapp drei Wochen ist nach vielen Verzögerungen das sogenannte Insektenschutzgesetz in Kraft getreten. Doch schon werden laut Medienberichten Maßnahmen ergriffen, mit denen die darin festgelegten Regelungen umgangen werden können.

So sollen in Nordrhein-Westfalen (NRW) dem Ministerium für Umwelt, Landwirtschaft, Natur- und Verbraucherschutz (MULNV) nach landwirtschaftliche Betriebe auch in Naturschutzgebieten weiter spritzen dürfen, wenn etwa ihre Fläche zu 30 Prozent in einem solchen Gebiet liegt. Dies trifft in NRW scheinbar auf die meisten Betriebe zu, die Agrarland in Naturschutzgebieten besitzen. Konkret bedeutet das, dass dort auch weiterhin Pestizide zum Einsatz kommen dürfen, die zum Beispiel als gefährlich für Bienen und andere Bestäuber gelten oder die unerwünschte Beikräuter vernichten (Herbizide).

Damit weicht das Ministerium das ohnehin schon unzureichende Insektenschutzgesetz noch weiter auf. Denn andere Pestizide können auch nach Inkrafttreten des Insektenschutzgesetzes am 8. September weiter in Naturschutzgebieten eingesetzt werden.                                  

Ministerium muss Pläne für Pestizid-Einsatz zurückzunehmen

Während europaweit über eine Million Menschen im Rahmen der Europäischen Bürgerinitiative „Bienen und Bauern retten“ einen schrittweisen Ausstieg bis 2035 aus der Anwendung von chemisch-synthetischen Pestiziden fordern, wird in Deutschland versucht, auch jede noch so kleine Veränderung, die für mehr Schutz unserer Insektenwelt sorgen soll, zu umgehen. Angesicht des fortschreitenden Insektensterbens und dem generell schlechten Zustand unserer Biodiversität ist das Vorgehen des MULNV unverantwortlich und auf das Schärfste zu kritisieren.

Wir fordern das Ministerium auf, seine Pläne, den durch das Insektenschutzgesetz eingeschränkten Einsatz von Pestiziden in Naturschutzgebieten quasi vollständig aufzuheben, umgehend zurückzunehmen.

Außerdem muss das Insektenschutzgesetz dringend überarbeitet werden. Zum einen darf es nicht möglich sein, dass die darin festgelegten Regeln von einzelnen Bundesländern einfach so umgangen werden können. Zum anderen müssen deutlich weitreichendere Maßnahmen in der Landwirtschaft ergriffen werden, wenn Insekten wirklich geschützt werden sollen.

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