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Mogelpackung Glyphosat-Verbot

Glyphosat wird im Garten verwendet

Noch kann Glyphosat auch im Garten verwendet werden

(06.08.2021)  Demnächst tritt die geänderte Pflanzenschutz-Anwendungsverordnung in Kraft, in der neue Beschränkungen für den Einsatz von Glyphosat geregelt werden. Im Vorfeld berichteten Ende Juli viele Medien von einem bevorstehenden Verbot von Glyphosat für den Einsatz durch Privatpersonen und auf öffentlichen Flächen, dass noch Ende Juli oder Anfang August diesen Jahres hätte in Kraft treten sollen. Diese Information stammte laut einer Meldung der deutschen Presseagentur (dpa) von einer Sprecherin oder einem Sprecher des Bundeslandwirtschaftsministeriums (BMEL).

Bisher ist jedoch noch kein Verbot erlassen worden. Und es ist fraglich, ob ein echtes Verbot überhaupt kommen wird. Denn in der aktuellen Fassung der Pflanzenschutz-Anwendungsverordnung, die Teil des sogenannten „Insektenschutzpakets“ ist, ist dazu eine ganz andere Regelung festgehalten.

Aus der Verordnung ist klar herauszulesen, dass das Verbot von Glyphosat für die Anwendung in Haus- und Kleingärten (also die Anwendung durch Privatleute) und auf öffentlichen Plätzen (etwa Parks oder Spielplätze) nicht für solche Mittel gilt, die bereits eine Zulassung für genau diese Anwendungsbereiche besitzen. Das gilt derzeit für 38 verschiedene Mittel, die Glyphosat beinhalten. Diese Mittel können also noch so lange in Gärten und auf öffentlichen Plätzen gespritzt werden, bis ihre derzeit gültige Genehmigung ausläuft. Von einen „Verbot“ kann daher keine Rede sein. Im Jahr 2019 wurden 25 Tonnen Glyphosat an Privatpersonen verkauft.

Schweigen aus dem Landwirtschaftsministerium

Auf die Meldungen zu dem bevorstehenden „Verbot“ hin, fragte das Umweltinstitut über den Kurznachrichtendienst Twitter beim BMEL nach einer Erklärung für die irreführende Aussagen an. Doch bis heute hat sich das Ministerium weder auf diese Anfrage noch auf weitere Anfragen über Twitter und per Email geäußert.

Stattdessen wurde eine Korrektur des dpa-Artikels vorgenommen, dessen Informationen in seiner ursprünglichen Form jedoch vielfach abgedruckt wurden. In der korrigierten Fassung ist zu lesen, dass laut Angabe des Ministeriums Mittel mit bestandskräftiger Zulassung von dem Verbot ausgenommen sind. Die meisten Medien haben bisher ihre Artikel nicht der neueren und korrekteren Form angepasst.

Leere Versprechen

Zwar wurde nun scheinbar seitens des Landwirtschaftsministeriums eine Korrektur der ursprünglichen Aussage vorgenommen, doch die Kommunikation rund um das „Glyphosat-Verbot“ war und ist geprägt von Aussagen, die mehr versprechen, als es die Beschlüsse tatsächlich hergeben. Dies kritisierten wir bereits bei der Ankündigung eines angeblichen kompletten Glyphosat-Verbots in Deutschland ab 2024.

Denn ob dieses Verbot tatsächlich umgesetzt wird, ist zum jetzigen Zeitpunkt noch völlig unklar. Die Bundesregierung stellt sich nämlich auf den Standpunkt, dass ein Totalverbot nicht möglich ist, solange ein Pestizid-Wirkstoff auf EU-Ebene genehmigt ist. Der Prozess für die Wiederzulassung des Wirkstoffs auf EU-Ebene ist bereits in vollem Gange – mit offenen Ausgang. Sollte es also zu einer Wiedergenehmigung des Ackergifts kommen, wird es sehr wahrscheinlich auch in Deutschland weiter eingesetzt werden.

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