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Glyphosat: Verbote, die keine sind

Hummel, Blüte

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(10.03.2021) In Österreich wird - ebenso wie in Deutschland - seit Jahren um ein Glyphosat-Verbot gerungen. Nun haben beide Länder vorgelegt, wie sie sich solche Verbote im Detail vorstellen. Fakt ist: Entgegen aller Versprechungen wird es weder in Deutschland noch in Österreich in absehbarer Zeit ein umfassendes Verbot des umstrittenen Totalherbizids geben.                             

Kein Verbot in Österreich...

Eigentlich war 2019 im österreichischen Parlament das Aus des Unkrautvernichters beschlossen worden. Der Gesetzesantrag, den die österreichische Regierung nun vorgelegt hat, bleibt hinter dem ursprünglichen Vorhaben jedoch weit zurück: Ein Verbot soll nun lediglich für den Privatgebrauch sowie für den Einsatz auf Flächen, die der Allgemeinheit dienen und die von gefährdeten Personengruppen genutzt werden, gelten. Für die landwirtschaftliche Nutzung, auf die 90 Prozent des Glyphosat-Einsatzes in Österreich entfällt, ändert sich kaum etwas. Nur die sogenannte Vorerntebehandlung soll beendet werden, wenn die Ernte für Lebens- oder Futtermittelzwecke bestimmt ist.

… und kein Verbot in Deutschland

Auch in Deutschland wird seit Jahren um ein Glyphosat-Verbot gerungen. Im Koalitionsvertrag der aktuellen Regierung wurde im März 2018 versprochen, dass der Einsatz von glyphosathaltigen Pestiziden zunächst deutlich eingeschränkt werden sollte „mit dem Ziel, die Anwendung so schnell wie möglich grundsätzlich zu beenden“. Lange passierte jedoch einfach nichts.

Nach monatelangem Streit zwischen dem Umwelt- und dem Landwirtschaftsministerium wurden diesen Februar im Rahmen des sogenannten Insektenschutzgesetzes Beschlüsse gefällt, die das weitere Vorgehen mit dem Totalherbizid regeln sollen. In seiner Pressemitteilung dazu spricht das Bundeslandwirtschaftsministerium (BMEL, CDU-geführt) mehrfach von Glyphosat-Verboten. Bei näherem Hinsehen entpuppt sich diese Bezeichnung jedoch als irreführend.

Wie in Österreich auch soll es demnach etwa ein Glyphosat-Verbot für die Privatanwendung und für den Einsatz auf Flächen für die Allgemeinheit geben. Dieses Verbot gilt jedoch nicht für glpyhosathaltige Mittel, die zum Inkrafttreten der entsprechenden Verordnung für diese Anwendungsbereiche bereits zugelassen waren. Das betrifft aktuell über 40 verschiedene Pestizid-Mischungen. Der Unkrautvernichter kann also trotz „Verbot“ auch weiterhin in Gärten, Parks und auf ähnlichen Flächen eingesetzt werden.

Weiter wird von einem kompletten Verbot in Deutschland ab 2024 gesprochen. Tatsächlich läuft aber die derzeitige Zulassung des Wirkstoffs auf EU-Ebene im Dezember 2022 aus. Durch sogenannte Abverkaufs- und Aufbrauchsfristen wird das Totalherbizid aber erst 2024 endgültig vom Markt verschwunden sein – vorausgesetzt der Wirkstoff wird auf EU-Ebene nicht wieder genehmigt. Also handelt es sich auch hier keineswegs um ein Verbot, sondern um ein reguläres Auslaufen der derzeit gültigen Glyphosat-Zulassung. Und zum jetzigen Zeitpunkt ist noch völlig offen, ob das Ackergift nicht doch auch über 2022 hinaus genehmigt wird, womöglich für weitere 15 Jahre. Sollte dies geschehen, so wird es auch in Deutschland keinen Glyphosat-Ausstieg geben. Dies wird in der entsprechenden Verordnung angedeutet.

Nationale Glyphosat-Verbote sind möglich!

Sowohl in Österreich als auch in Deutschland beharren die zuständigen Ministerien darauf, dass Pestizide nicht in einzelnen Mitgliedstaaten verboten werden können, solange der darin enthaltene Wirkstoff auf EU-Ebene genehmigt ist. Derzeit lassen wir von einer renommierten Kanzlei ein Rechtsgutachten erstellen, mit dem wir beweisen wollen, dass die Bundesrepublik Pestizide sehr wohl auch dann verbieten kann, wenn sie eine EU-Zulassung haben. Bitte unterstützen Sie uns dabei mit einer Spende oder Fördermitgliedschaft!

Ein solches Gutachten ist nicht nur im Kampf gegen Glyphosat von großer Bedeutung: Ein Beweis dafür, dass die Bundesregierung sich bei der Regulierung von Pestiziden nicht hinter der EU verstecken kann, könnte auch dabei helfen, Insektengifte wie Sulfoxaflor oder andere Spritzmittel schneller von unseren Äckern zu verbannen.

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