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Keine Patente auf Bier! Protestaktion vor dem Europäischen Patentamt

© Thomas Einberger / argum, Demonstration gegen Bier-Patent

© Thomas Einberger / argum

(18.10.2021) Letzten Mittwoch tagte der Verwaltungsrat des Europäischen Patentamts (EPA). Er ist für die korrekte Umsetzung des europäischen Patentrechts verantwortlich. Gemeinsam mit dem Bündnis No Patents on Seeds und WeMove Europe nahmen wir das Treffen zum Anlass, um gegen das Patent von Carlsberg, drittgrößter Brauereikonzern der Welt, auf herkömmlich gezüchtete Braugerste zu protestieren. Im Gepäck hatten wir 38 Bierflaschen mit den Flaggen der 38 Mitgliedstaaten des EPA. Unsere Forderung: eine strikte Regulierung von Patenten auf Pflanzen und Tiere.

Bereits im Juni dieses Jahres hatte das EPA einen Einspruch gegen ein Patent auf Braugerste von Carlsberg endgültig zurückgewiesen und damit die Pflanzen zur technischen Erfindung erklärt. Dabei wurde die Gerste nicht mit Hilfe von Gentechnik hergestellt, sondern mit herkömmlichen Züchtungsmethoden. Laut dem europäischen Patentgesetz sind derartige Patente verboten. Doch das EPA setzt zufällige Mutationen mit gentechnischen Verfahren gleich. Diese Rechtsauslegung ermöglicht es Wirtschaftsunternehmen wie Carlsberg, das Verbot zu umgehen.

Patentmissbrauch mit System

Tatsächlich wird mittlerweile in vielen Patentanträgen nicht mehr zwischen Gentechnik und herkömmlicher Züchtung unterschieden. Die neuen Methoden der Gentechnik, wie zum Beispiel die Gen-Schere CRISPR/Cas, werden von Unternehmen sogar dazu verwendet, genetische Veränderungen, die durch herkömmliche Züchtung erreicht wurden, nachzuahmen. Bei der Patentierung erstrecken sich dann die Ansprüche auf alle Pflanzen oder Tiere, die die beschriebenen Eigenschaften in ihrem Erbgut aufweisen – egal ob sie durch Genmanipulation erreicht wurden oder nicht. Die Grenzen zwischen herkömmlicher Züchtung und Gentechnik werden so systematisch verwischt.

Eine Patentierungswelle droht

Nach Recherchen von No Patents On Seeds nutzen Konzerne wie Bayer, BASF und Carlsberg die rechtlichen Schlupflöcher aus, um ihre Einfluss auf dem Saatgut- und Lebensmittelmarkt weiter auszubauen. Innerhalb der letzten 10 Jahre wurden etwa 1000 Patentanträge angemeldet, die die herkömmliche Züchtung betreffen. Viele der Patentanträge erstrecken sich über einige Dutzend bis über hundert verschiedene Pflanzensorten. Erfahrungsgemäß werden etwa 30 bis 50 Prozent der Patentanträge bewilligt.

Patente gefährden die Lebensmittelsicherheit

Diese alarmierende Entwicklung bedeutet eine große Gefahr für die globale Lebensmittelsicherheit und die regionale Ernährungssouveränität. Denn werden Patente auf konventionell gezüchtete Pflanzen und Tiere erteilt, dürfen diese von anderen Züchter:innen, Gärtner:innen und Landwirt:innen nicht ohne die Zustimmung der Patentinhaber:innen zur weiteren Züchtung genutzt werden. In vielen Fällen erstrecken sich die Patente auch auf die Verwendung der Ernte zur Produktion von Lebensmitteln. Im Ergebnis kann eine Handvoll internationaler Konzerne zunehmend die Kontrolle über die Produktion unserer Lebensmittel erlangen, was mit einem massiven Rückgang der Vielfalt von Nutzpflanzen und Nutztieren einhergeht. Doch gerade im Hinblick auf den Klimawandel ist eine vielfältige und lebendige Züchtungsbranche entscheidend, um Pflanzen und Tiere an die sich ändernden Umweltbedingungen anzupassen.

Eine strikte Regulierung ist notwendig

Wir fordern den Verwaltungsrat, der sich aus den politischen Vertreter:innen der 38 Mitgliedstaaten zusammensetzt dazu auf, umgehend die notwendigen Beschlüsse zu fassen, um eine Patentierung von herkömmlich gezüchteten Pflanzen und Tieren wirksam zu unterbinden. Patente dürfen nur auf gentechnische Verfahren erteilt werden. Ihre Reichweite muss auf die jeweiligen gentechnischen Verfahren begrenzt sein. Es muss klargestellt werden, dass das Herbeiführen von zufälligen Mutationen, die sogenannte Zufallsmutagenese, ein herkömmliches Züchtungsverfahren und damit von der Patentierbarkeit ausgeschlossen ist.

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