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Sensationsurteil für den Klimaschutz

(Bild: Halfpoint | stock.adobe.com)

(5. Mai 2021) Das Klimaschutzgesetz von 2019 bedroht die Freiheitsrechte künftiger Generationen, urteilt das Bundesverfassungsgericht. Es ist deshalb in Teilen verfassungswidrig. Die Bundesregierung wird nun zu Nachbesserungen verpflichtet. Für den Klimaschutz in Deutschland und weltweit ist das Urteil wegweisend.

Auf einen derartigen Erfolg hatten sie nicht zu hoffen gewagt: Überwältigt und auch etwas überrascht waren deshalb viele der Kläger:innen am letzten Freitag. Seit 2018 hatten Einzelpersonen und Nichtregierungsorganisationen, darunter junge Aktivist:innen von Fridays for Future und Umweltorganisationen wie die Deutsche Umwelthilfe, Germanwatch und Greenpeace, vier Verfassungsbeschwerden gegen das Klimaschutzgesetz der Bundesregierung eingereicht. Nun sprach das Gericht sein Urteil.

Meilenstein für Klima- und Generationengerechtigkeit

Das Klimaschutzgesetz verletzt aus Sicht der Verfassungsrichter die Freiheitsrechte der zum Teil noch sehr jungen Beschwerdeführenden. Es dürfe „nicht einer Generation zugestanden werden, unter vergleichsweise milder Reduktionslast große Teile des CO2-Budgets zu verbrauchen, wenn damit zugleich den nachfolgenden Generationen eine radikale Reduktionslast überlassen und deren Leben umfassenden Freiheitseinbußen ausgesetzt würde“, heißt es an zentraler Stelle des Urteils.

Die hohen Emissionsminderungslasten würden „unumkehrbar auf Zeiträume nach 2030“ verschoben. Die erforderlichen Minderungen müssen dann immer dringender und kurzfristiger erbracht werden, um dem Pariser Klima-Ziel zu entsprechen und die globale Erwärmung auf deutlich unter 2 Grad und möglichst auf 1,5 Grad gegenüber dem vorindustriellen Niveau zu begrenzen. Nach 2030 wären so „nahezu alle Bereiche menschlichen Lebens“ und damit „praktisch jegliche Freiheit“ von drastischen Einschränkungen betroffen.

Das Verschieben von Verantwortung ist vorbei

Die Bedeutung des Urteils für den Klimaschutz ist nicht zu unterschätzen. Erstmals stellt das Bundesverfassungsgericht höchstrichterlich fest, dass Deutschland über ein CO2-Budget verfügt, dass für die Einhaltung der Pariser Klimaziele nicht überschritten werden darf, betont die Rechtsanwältin der Kläger:innen, Dr. Roda Verheyen. Zudem erkenne es an, dass Freiheitsrechte „intertemporal“ gelten und wir eben nicht die letzte Generation auf Erden sind.

Das Gericht betont die eingriffsähnliche Wirkung der Regelungen des Klimaschutzgesetzes. Im Urteil heißt es: „Vorschriften, die jetzt CO2-Emissionen zulassen, begründen eine unumkehrbar angelegte rechtliche Gefährdung künftiger Freiheit“. Aus Sicht von Roda Verheyen ist es gerade diese Argumentation, die auf die künftige Politik und Rechtsprechung ausstrahlen wird – in Deutschland, aber auch weltweit. Künftig werden sich Gerichtsentscheidungen beispielsweise zu Autobahnneubauten an diesen höchstrichterlichen Grundsätzen orientieren müssen. Und auch für klimarelevante Rechtsprechung weltweit habe die Argumentation Strahlkraft.

Nach dem Urteil rückt die Umsetzung in Vordergrund

Das Gericht verpflichtet die Bundesregierung dazu, bis zum 31. Dezember 2022 weitere Reduktionspfade für 2030 bis 2050 zu bestimmen, um die künftigen hohen Lasten abzumildern. Doch für eine generationengerechte Klimapolitik muss auch der Reduktionspfad bis 2030 „deutlich nachgeschärft werden – sonst bleibt danach kein CO2-Budget mehr übrig“, macht Felix Ekardt, Rechtsprofessor und Vertreter der Kläger:innen, klar.

Die Debatte um die Umsetzung ist nun eröffnet. Sogar von einem der zentralen Bremser ambitionierterer Klimapolitik, Wirtschaftsminister Altmaier, kommt Lob für das Urteil. Doch machen wir uns nichts vor: Die politischen Widerstände verschwinden damit nicht. Klar ist jedoch: Der Handlungsdruck für den Klimaschutz wächst - und das ist wichtig. Umweltministerin Schulze legte so bereits heute gemeinsam mit Finanzminister Scholz ein überarbeitetes Klimaschutzgesetz vor. Jedoch bleiben die darin festgehaltenen Ziele (eine CO2-Reduktion bis 2030 um rund 65 Prozent) weiterhin unter dem Nötigen (einem Minus von mindestens 70 Prozent). Für Klimabewegte heißt es also weiterhin: Dran bleiben!

Podcast – Die Klimadebatte

In der ersten Folge „Demokratie und Klimaschutz“ des neuen Podcasts „Die Klimadebatte“ von Mehr Demokratie e.V. widmet sich unser Energiereferent Dr. Philip Bedall der globalen Erwärmung über 1,5 Grad. Mit jedem Zehntel Grad Erwärmung riskieren wir eine Welt in Flammen – mit Hitzewellen, Dürren und Überschwemmungen. Die Welt auf die wir zusteuern – mit drei Grad Erwärmung oder mehr – wird eine sein, wie wir sie nicht kennen. Zum Podcast

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