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CETA: Klage für mehr Transparenz endet ergebnislos

Grafik: Umweltinstitut München

(03.03.2021) Dürfen wir die Protokolle von Sitzungen einsehen, in denen die EU-Kommission mit kanadischen Beamt:innen über Pestizidzulassungen oder Gentechnik spricht? „Nein“, sagt die Kommission, „Ja“ die kanadische Bundesregierung. Unsere Klage vor dem europäischen Gericht in Luxemburg wurde deshalb eingestellt, ohne dass es in der Sache zu einer Entscheidung kam.

Das europäisch-kanadische Handels- und Investitionsschutzabkommen CETA wird seit September 2017 vorläufig angewendet. Dazu gehört auch, dass sich eine Vielzahl von Arbeitsgruppen und Kooperationsforen zwischen der kanadischen Bundesregierung und der EU-Kommission regelmäßig treffen, um Handelshemmnisse abzubauen und das Aufkommen neuer Probleme für den Handel zu besprechen. Diese „regulatorische Kooperation“ genannten Gespräche gelten als Einfallstor für die Verwässerung von Umwelt- und Verbraucherschutzstandards und haben z.B. das konkrete Ziel, mehr Gentechnikimporte in die Europäische Union zu ermöglichen.

Wie transparent ist CETA?

Im Frühling 2018 wollten wir von der Europäischen Kommission Auskunft darüber, was genau der Inhalt von Gesprächen in einer Arbeitsgruppe zu Lebensmittelsicherheitsfragen war. Auf der Tagesordnung standen spannende Themen wie z.B. mögliche Glyphosatverbote in einzelnen Mitgliedstaaten und der Ansatz der EU, Pestizide mit fruchtbarkeitsschädigender, krebserzeugender oder erbgutverändernder Wirkung vorsorglich zu verbieten. Wir verwiesen dabei auf die EU-Verordnung 1049/2001, die allen Bürger:innen einen Zugang zu Dokumenten der Institutionen der EU ermöglicht.

Doch die Kommission lehnte unsere Anfrage ab. Ihre Begründung: Die kanadische Regierung sei gegen die Veröffentlichung und es bestünde eine Gefahr für die internationalen Beziehungen – letzteres ist eine der Ausnahmen, die in der Verordnung genannt sind. Nach ungefähr einem halben Jahr Briefwechsel mit der Kommission hatten wir einen Bescheid in der Hand, mit dem klar war, dass wir die angefragten Dokumente nicht ohne Rechtsstreit von der EU bekommen würden. Nach kurzer Überlegung beauftragten wir eine Anwältin und klagten vor dem Gericht der Europäischen Union in Luxemburg gegen den Bescheid. Es darf nicht sein, dass das Auskunftsrecht der EU-Bürger:innen, von einer nicht-überprüfbaren Zustimmung der kanadischen Bundesregierung abhängt.

Unsere Chancen waren von Anfang an gemischt: Einerseits war die Begründung der Kommission sehr dürftig. Andererseits bedingt die Ausnahme bei Gefahren für die internationalen Beziehungen eine in sich geschlossene Argumentation: Eine genaue Beschreibung der Gefahren für die Beziehungen zu Kanada könnte diese Gefahr bereits realisieren. Genau das aber wollten wir auf keinen Fall so akzeptieren, da eine Ablehnung von Ansprüchen der Bürger:innen ohne gute Gründe leicht missbraucht werden könnte, um brisante Informationen aus den Verhandlungen verschlossen zu halten.

Umweg über Ottawa

Im Frühjahr 2019 kam uns eine Idee, wie wir die Rechtsposition der Kommission zusätzlich angreifen konnten. Durch die langen Proteste gegen CETA hatten wir gute Kontakte mit Verbündeten in Kanada aufgebaut und auch dort gibt es starke Informationsrechte der Bürger:innen gegenüber der Regierung. Eine Kollegin der Organisation „Council of Canadians“ verfasste im Mai ein ATIP („access to information and privacy request“) an das kanadische Außen- und Handelsministerium. Auch hier dauerte es fast ein halbes Jahr, bis eine verwertbare Antwort kam. Doch diese Antwort war positiv.

Im November bekam die Kollegin nicht nur einige Dokumente ihrer Regierung aus der Vorbereitung des Forums zu Lebensmittelsicherheit, sondern das Protokoll der Sitzung. Es war genau das Dokument, das uns die Kommission mit Verweis auf die kanadische Bundesregierung verweigert hatte. Nur die Namen der Mitarbeiter:innen der Kommission waren geschwärzt.

Anfang 2020 teilten wir dem Gericht und der Kommission also mit, dass die kanadische Bundesregierung das Protokoll auf Anfrage einer kandischen Kollegin herausgegeben hatte und die Rechtsposition der Kommission damit unhaltbar ist. Die Kommission reagierte und schickte uns einen neuen Bescheid, der den aus dem Herbst 2018 aufhob und uns nun auch von europäischer Seite Zugang zu den Dokumenten gab. Dem Gericht jedoch eröffnete dieser Bescheid die Möglichkeit, unsere Klage als erledigt zu betrachten.

Doch wir wollten eine Grundsatzentscheidung. Deshalb argumentieren wir in weiteren Schriftsätzen ausführlich, dass wir die Klage aufrechterhalten, da sonst die Gefahr bestünde, dass die Kommission weitere Anfragen erneut mit dem pauschalen Verweis auf die Gefährdung internationaler Beziehungen  ablehnen würde. Wir wollten, dass das Gericht feststellt, dass die ursprüngliche Ablehnung unserer Anfrage rechtswidrig war. Wir, andere Organisationen oder Journalist:innen sollten nicht nochmal für Monate oder Jahre vor Gericht ziehen müssen, um zu erfahren, was die Kommission mit Kanada bespricht.

Verfahren ohne Ergebnis eingestellt

Das Gericht entschloss sich leider dennoch, keine Entscheidung darüber zu treffen, sondern das Verfahren als erledigt zu betrachten. Anfang 2021 erhielten wir den finalen Beschluss dazu. Das ist für uns enttäuschend. Nach all der Zeit, Energie und dem Geld, das wir in das Verfahren gesteckt haben, konnten wir weder grundsätzlich etwas an der Intransparenz bei CETA beenden noch gerichtlich bestätigt beweisen, dass es sie gibt. Nachdem wir in unserem großen Bündnis gegen unfaire Handelsabkommen immer wieder von dem Fall berichtet haben, wissen wir, dass andere Organisationen inzwischen ähnliche Anfragen gestellt haben, die von der Kommission abgelehnt wurden. Das Grundproblem bleibt also weiter bestehen.

Doch immerhin haben wir auf den konkreten Fall bezogen erreicht, was wir wollten. Das Protokoll der Sitzung haben wir bekommen. Der Inhalt bestätigt unsere Befürchtung, dass die kanadische Seite das Vorsorgeprinzip bei der Zulassung von Pestiziden in der EU in diesem CETA-Forum angreift. Und der Versuch der EU-Kommission das unter den Teppich zu kehren ist gescheitert: Die Daten wurden von den Kolleg:innen vom Council of Canadians und Foodwatch ausgewertet und in einem Bericht verarbeitet.

CETA? Ablehnen!

Obwohl CETA seit Jahren vorläufig angewendet wird, ist es noch nicht vollständig ratifiziert. Denn erst wenn alle Parlamente aller EU-Mitglieder zugestimmt haben, tritt auch der Teil zum Investitionsschutz in Kraft, der international tätigen Konzernen Sonderrechte einräumt, die sie vor Schiedsgerichten einklagen könnten. Das können wir in Deutschland verhindern: Lehnen Bundestag und/oder Bundesrat das Abkommen ab, ist das gesamte Abkommen gescheitert und die EU muss ihre Handelspolitik neu ausrichten.

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