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Strafanzeige gegen illegale Atomexporte

Atomkraftwerk in Doel (Foto: Torsade de Pointes | wikimedia commons | CC0 1.0)

Atomkraftwerk in Doel (Foto: Torsade de Pointes | wikimedia commons | CC0 1.0)

(28. Januar 2021) Trotz eines laufenden Widerspruchsverfahrens fanden in der letzten Woche drei Brennelemente-Exporte ans belgische Atomkraft Doel statt. Damit setzen sich die Betreiber der Brennelementefabrik im niedersächsischen Lingen zum wiederholten Mal über rechtsstaatliche Prinzipien hinweg.

Bereits im Dezember vergangenen Jahres exportierte Advanced Nuclear Fuels (ANF), eine Tochter des französischen Atomkonzerns Framatome, ohne gültige Ausfuhrgenehmigung Kernbrennstoff von der Atomfabrik in Lingen an das AKW Leibstadt (Schweiz). Ein Eklat, der nicht nur das für die Ausfuhr zuständige Gericht, sondern auch das Bundesumweltministerium empörte. Am 18., 19. und 21. Januar folgten nun Atomexporte nach Doel (Belgien).

Missachtung des Rechtsstaats

Gegen den geplanten Brennelemente-Export nach Belgien legte der BUND Nordrhein-Westfalen bereits Anfang Januar Widerspruch ein. Einem solchen Widerspruch kommt eine aufschiebende Wirkung zu. Eine Einschätzung die auch das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) teilt, die die ANF am 22. Januar darüber in Kenntnis setzte. In einem laufenden Klageverfahren gegen die Exporte nach Belgien erkannte auch die ANF selbst eine mögliche Strafbarkeit eines Exports trotz vorliegendem Widerspruch.

Unsere Antwort auf Dreistigkeit und Arroganz – Strafanzeige gegen ANF und BAFA

Mit den Exporten nach Leibstadt und nun nach Doel missachtet die ANF geltendes Recht. Dagegen gehen wir nun zusammen mit weiteren Organisationen vor. Wir stellen Strafanzeige gegen ANF und BAFA. Denn auch die Rolle des Bundesamts bleibt unklar. Nicht auszuschließen ist, dass das BAFA bzw. die dort mit der Sache befassten Mitarbeiter:innen sowie der Präsident von der Absicht der Durchführung der Exporte nach Belgien wussten und diese gleichwohl gegenüber der ANF nicht unterbunden haben. Auch ist zu klären, ob das BAFA die zuständigen Zolldienststellen über mögliche rechtswidrige Exporte der ANF in Kenntnis gesetzt hat.

Mit illegalen Exporten in Folge steht die Zuverlässigkeit des Brennelemente-Herstellers ANF in Frage - die Voraussetzung für jedweden künftigen Export von Kernbrennstoff, aber auch den Betrieb kerntechnischer Anlagen (vgl. §3(3) AtG, §7(2)). Die Atomfabrik in Lingen muss stillgelegt werden.

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