Home  trenner  Meldungen  trenner  Jetzt mitmachen: Laufzeitverlängerung von Uralt-Reaktoren in Doel verhindern!

Jetzt mitmachen: Laufzeitverlängerung von Uralt-Reaktoren in Doel verhindern!

Jetzt mitmachen: Laufzeitverlängerung von Uralt-Reaktoren in Doel verhindern!

(23.6.2021) Die Blöcke 1 und 2 des belgischen Atomkraftwerks Doel sind schon über 45 Jahre in Betrieb. Wegen Überalterung werden sie immer gefährlicher. Dennoch hat die belgische Regierung 2015 eine Laufzeitverlängerung bis 2025 beschlossen. Diese Laufzeitverlängerung ist jedoch illegal! Das hat das belgische Verfassungsgericht im Jahr 2020 basierend auf einem Urteil des Europäischen Gerichtshofs aus dem Jahr 2019 entschieden. Das wesentliche Argument: Es wurde für die Verlängerung der Laufzeit keine Umweltverträglichkeitsprüfung (UVP) durchgeführt. Diese UVP wird jetzt nachgeholt. Mit unserer Musterstellungnahme können Sie sich beteiligen und die Abschaltung der riskanten Reaktoren fordern!

Laufzeitverlängerung illegal: Präzedenzfall Doel

Das Urteil des Europäischen Gerichtshofs zur Notwendigkeit von Umweltverträglichkeitsprüfungen bei Laufzeitverlängerungen ist bahnbrechend – denn viele Atomkraftwerke in Europa sind überaltert. An zahlreichen Standorten wurden bereits Laufzeitverlängerungen durchgeführt oder sind in Planung. Folgt man dem Präzedenzfall Doel 1 und 2, sind auch diese Laufzeitverlängerungen ohne Umweltverträglichkeitsprüfung unrechtmäßig. Einer ernsthaften Überprüfung halten alte Atomkraftwerke nicht stand. Denn selbst durch Nachrüstungen können sie aktuelle Sicherheitsstandards niemals erreichen. Mit jeder Laufzeitverlängerung erhöht sich damit das Risiko einer weiteren Atomkatastrophe in Europa. Die nötigen Investitionen für die Nachrüstung der Reaktoren wären deutlich besser für den Ausbau der Erneuerbaren Energien angelegt.

Bei einem schweren Reaktorunfall in Doel ist ganz Europa bedroht

Für den Fall eines Atomunfalls am AKW Doel 1 hat das flexRISK-Forschungsprojekt das wetterbedingte Risiko einer Kontamination mit Cs-137 in Europa modelliert. Angenommen wird eine Freisetzung von 45.93 Petabecquerel Cs-137. Ein solcher Quellterm könnte aus einem schweren Unfall resultieren, bei dem das Containment (die Reaktorhülle) versagt und Radioaktivität direkt in die Umgebung freigesetzt wird. Die Grafik zeigt das wetterbedingte Risiko einer Kontamination mit Cs-137 von über 37 Kilobecquerel Cs-137 pro Quadratmeter in Europa, im Falle eines solchen Unfalls. Die Häufigkeit von Unfällen ist hierbei nicht berücksichtigt. Das höchste Risiko der Kontamination durch einen schweren Unfall in Doel 1 (oder Doel 2) liegt in Belgien und den Niederlanden, gefolgt von Deutschland, Luxemburg, Dänemark, Frankreich, Schweden, sowie allen anderen europäischen Ländern bis etwa 1,000 km Entfernung. Der Wind bläst vorwiegend in Nord-Östlicher Richtung. Das Risiko fällt in über 1.000 Kilometern nicht auf Null ab - ganz Europa könnte bei bestimmten Wetterbedingungen kontaminiert werden.

Uralt-Meiler trotz Gerichtsurteil weiter in Betrieb

Zwar hat das belgische Verfassungsgericht die Änderung des Kernausstiegsgesetzes von 2015 in Belgien, also das Laufzeitverlängerungsgesetz, aufgehoben – die AKW Doel 1 und 2 dürfen aber trotzdem weiterlaufen bis die Umweltverträglichkeitsprüfung durchgeführt wurde. Dafür hat das Gericht bis Ende 2022 Zeit eingeräumt. Ein maßgebliches Argument dabei war, dass die Versorgungssicherheit aufrechterhalten werden müsse. Bereits im letzten Jahr haben wir mit einer Analyse dargelegt, dass Doel 1 und 2 gar nicht für die Versorgungssicherheit benötigt werden. Es gibt also keinen zwingenden Grund diese riskanten Reaktoren weiter zu betreiben. Im Gegenteil: Allein aufgrund der extremen Versprödung der Reaktordruckbehälter ist die Abschaltung der Schrottmeiler sofort notwendig!

Schicken Sie eine Stellungnahme nach Belgien!

An der nun nachgeholten Umweltverträglichkeitsprüfung kann ausschließlich postalisch teilgenommen werden. Weder die belgische Behörde, noch das für die Beteiligung der deutschen Öffentlichkeit zuständige Wirtschaftsministerium des Bundeslandes Nordrhein-Westfalen ermöglichen eine (zeitgemäße) Teilnahme per Email. Einwendungen müssen daher auf dem Postweg nach Belgien geschickt werden. Von Seiten des Umweltinstituts haben wir bereits eine Stellungnahme eingereicht.

Nutzen Sie unsere Musterstellungnahme. Senden Sie sie – ggf. ergänzt um eigene Anmerkungen – an die darin angegebene Adresse. Stellungnahmen müssen bis einschließlich 1. Juli 2021 in Belgien eingegangen sein. Senden Sie Ihre Beteiligung deshalb möglichst bald ab, da von einem Postweg von drei bis fünf Tagen ausgegangen werden kann.

Bisher ist nach unseren Informationen keine Anhörung geplant, auf der die eingegangenen Stellungnahmen erörtert werden können. Sie können gerne eine Kopie der Stellungnahme per Email an das Wirtschaftsministerium in NRW schicken und freundlich um die Organisation einer solchen Anhörung bitten.

Zurück nach oben