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Verleger vor Gericht: Pestizidprozess geht weiter

++ Update vom 28.10.2020 ++

Der zuständige Richter am Bozner Landesgericht folgte heute einem Antrag der Staatsanwaltschaft die Verfahren gegen den Geschäftsführer des oekom Verlags und Vorstände des Umweltinstitut München einzustellen. Nicht entschieden wurde heute über die Klagen gegen Autor Alexander Schiebel und unseren Agrarexperten Karl Bär. Ihre Prozesse gehen also weiter. Mehr dazu in unserer Pressemitteilung.

Unsere Meldung vom 21. Oktober:

Vor Gericht: Der Geschäftsführer des größten deutschen Nachhaltigkeitsverlags Jacob Radloff (© oekom verlag))

(21.10.2020) Der Südtiroler Pestizidprozess geht in die nächste Runde. Nach der Eröffnung des Strafgerichtsprozesses gegen unseren Agrarreferenten Karl Bär Mitte September wird nun vor dem Bozener Landesgericht darüber verhandelt, ob auch gegen Jacob Radloff, den Geschäftsführer des größten deutschen Nachhaltigkeitsverlags, Anklage erhoben wird. Ein Strafgerichtsprozess gegen den Verleger wäre ein verheerendes Zeichen für die Meinungsfreiheit in Europa.

Klagen nicht zurückgezogen

Kurz vor dem Prozessauftakt gegen unseren Mitarbeiter Karl Bär schien es einen Moment lang so, als ob der Bedrohung des Umweltinstituts durch die Anklagen aus Südtirol bald ein Ende gesetzt wäre. Denn nach der Welle der Solidarität, die uns im Herbst aus ganz Europa erreichte und dem großen öffentlichen Interesse am Südtiroler „Pestizidprozess“ geriet der dortige Landesrat für Landwirtschaft gewaltig unter Druck: Einen Tag vor Prozessauftakt kündigte Arnold Schuler öffentlich an, seine Anzeigen zurückziehen zu wollen. Doch wie viel sein „Tiroler Wort“ wirklich wert war, erfuhren wir kurze Zeit später, als er den Rückzug vom Rückzug einleitete. Weil wir uns weiterhin keinen Maulkorb verpassen lassen, verlangen Arnold Schuler und über tausend Obstbauern und -bäuerinnen weiterhin, dass wir strafrechtlich verfolgt werden.

Weitere Eskalation im Pestizidprozess

Nun erreichen die Angriffe auf die Meinungsfreiheit aus Europas größter Apfelanbau-Region die nächste Stufe: Jetzt wird dort darüber verhandelt, ob auch gegen den Geschäftsführer des Münchner oekom Verlag, Jacob Radloff, Anklage erhoben wird. Der Vorwurf gegen den Verleger lautet „Mittäterschaft beim Verbrechen der üblen Nachrede“ und bezieht sich darauf, dass der oekom Verlag im Jahr 2017 Alexander Schiebels Buch „Das Wunder von Mals“ verlegt hat, in dem der Autor den hohen Pestizid-Einsatz in den Südtiroler Apfelplantagen kritisiert. Wegen diesem „Vergehen“ erstatteten Arnold Schuler, damals noch stellvertretender Landeshauptmann, gemeinsam mit über 1600 Obstbäuerinnen und -bauern aus der Region Strafanzeige gegen Jacob Radloff. 

Nicht genug, dass Kritiker:innen des hohen Pestizideinsatzes in Südtirol mit teuren und existenzbedrohenden Klage überzogen werden, weil sie am Image des idyllischen Urlaubsidylls gekratzt haben – sogar dem Überbringer der schlechten Nachrichten soll offenbar ein Maulkorb verpasst werden.

„Es darf nicht sein, dass sich haltlose Klagen gegen Publizist:innen als Mittel etablieren, um unliebsame Kritik zum Schweigen zu bringen. Weder Autor:innen noch unabhängige Verlage wie wir haben die finanziellen Ressourcen für Anwalts- und Prozesskosten, um sich in aufwändigen Verfahren gegen derartige Anschuldigungen zu wehren. Natürlich besteht die Gefahr, dass – allein aus dem ökonomischen Zwang heraus – schon vorher die Schere im Kopf ansetzt und unbequeme Aussagen vermieden werden. Das hätte einen massiven Einschnitt für freiheitliche Demokratien zur Folge“, so Jacob Radloff.

Neben der Frage, ob Jacob Radloff angeklagt wird, wird vor dem Landesgericht in Bozen auch darüber verhandelt, ob zusätzlich gegen weitere Mitglieder des Umweltinstituts Anklage erhoben wird.

 

 

 

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