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Teilerfolg im Pestizidprozess: oekom Verlag und weitere Mitglieder des Umweltinstituts nicht angeklagt

 

(29.10.2020) Nachdem das Gericht in Bozen am Mittwoch eine erste Entscheidung im sogenannten Südtiroler Pestizidprozess bekannt gab, können wir einen Teilerfolg vermelden: Weder der Verleger des oekom Verlags noch weitere Mitglieder des Umweltinstituts müssen sich wegen Kritik am Pestizideinsatz in den Südtiroler Apfelplantagen vor Gericht verantworten. Die Prozesse gegen unseren Agrar-Referenten Karl Bär und Buchautor Alexander Schiebel gehen jedoch weiter.

oekom-Verleger nicht mehr vor Gericht

Das Landesgericht Bozen bestätigte den Antrag der Staatsanwaltschaft, die Ermittlungen gegen den Geschäftsführer des Münchner oekom Verlags Jacob Radloff aus Mangel an Beweisen einzustellen und keine Anklage gegen ihn zu erheben. Radloff verlegte im Jahr 2017 Alexander Schiebels Buch „Das Wunder von Mals“, in dem der Autor die massive Anwendung von Pestiziden im Südtiroler Apfelanbau anprangert. Aus diesem Grund war gegen den Verleger als „Mittäter im Verbrechen der erschwerten üblen Nachrede” ermittelt worden. Initiator der Anzeige war der Südtiroler Landesrat für Landwirtschaft Arnold Schuler, dem sich 1000 Südtiroler Landwirt:innen als Nebenkläger anschlossen.

Das Landesgericht Bozen bestätigte den Antrag der Staatsanwaltschaft, die Ermittlungen gegen den Geschäftsführer des Münchner oekom Verlags Jacob Radloff aus Mangel an Beweisen einzustellen und keine Anklage gegen ihn zu erheben. Radloff verlegte im Jahr 2017 Alexander Schiebels Buch „Das Wunder von Mals“, in dem der Autor die massive Anwendung von Pestiziden im Südtiroler Apfelanbau anprangert. Aus diesem Grund war gegen den Verleger als „Mittäter im Verbrechen der erschwerten üblen Nachrede” ermittelt worden. Initiator der Anzeige war der Südtiroler Landesrat für Landwirtschaft Arnold Schuler, dem sich 1000 Südtiroler
Landwirt:innen als Nebenkläger anschlossen.

Teilsieg für das Umweltinstitut

Ebenfalls eingestellt wurden die Verfahren gegen aktuelle und ehemalige Vorstandsmitglieder des Umweltinstituts. Diese hätten sich nach dem Willen der Kläger:innen für die Kampagne „Pestizidtirol“ vor Gericht verantworten müssen, mit der im Jahr 2017 die Öffentlichkeit über den hohen Einsatz von Pestiziden in Südtirol aufklärt werden sollte. Wie bei Jacob Radloff sah das Gericht in Bozen aber auch hier keine ausreichenden Beweise für eine Anklage und stimmte dem Antrag der Staatsanwaltschaft auf Archivierung der Strafverfahren zu. Für das Umweltinstitut bedeutet die Entscheidung aber nur einen Teilsieg, weil Mitarbeiter Karl Bär schon im November seinen nächsten Prozesstag bestreiten muss.

 

 

 

Viel Solidarität mit den Opfern der Pestizidprozesse

Im Vorfeld der Verhandlung erreichte uns und die anderen Beklagten eine Welle der Solidarität: Zahlreiche Personen aus Politik und Zivilgesellschaft meldeten sich, um öffentliche ihre Unterstützung zu bekunden, darunter der Landesverband BÜNDNIS90/Die Grünen Bayern, Margarete Bause, Menschenrechtsbeauftragte der Partei, die ehemalige Landwirtschaftsministerin Renate Künast, der Präsident von Slow Food Carlo Petrini und die EU-Abgeordnete und Köchin Sarah Wiener. Aber auch Menschenrechts- und Meinungsfreiheitsorganisationen wie Index on Censorship oder das Whistleblowing International Network äußerten sich solidarisch.

Einen Tag vor der Urteilsverkündung meldete sich zudem die Menschenrechts-Kommissarin des Europarats Dunja Mijatovic zu Wort. In einem am Dienstag veröffentlichten Kommentar nennt sie die Anzeigen aus Südtirol als Beispiel für sogenannte SLAPP-Klagen (Strategic Lawsuit Against Public Participation). SLAPPs sind von mächtigen Akteur:innen angestrengte Klagen, um diejenigen einzuschüchtern oder zum Schweigen zu bringen, die im öffentlichen Interesse Missstände benennen. Diese unverhältnismäßigen Klagen würden strategisch eingesetzt, um kritische Stimmen einzuschüchtern und zum Schweigen zu bringen, so die Kommissarin. Aus Sicht von Mijatovic stellen SLAPPs eine erhebliche und wachsende Bedrohung für das Recht auf freie Meinungsäußerung in einigen europäischen Staaten dar.

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