Home  trenner  Meldungen  trenner  Pestizidprozess: Zweiter Gerichtstermin, zweite Verschiebung

Pestizidprozess: Zweiter Gerichtstermin, zweite Verschiebung

Wegen Pestizid-Kritik vor Gericht: Agrarreferent Karl Bär (© Nicola Canestrini)

(02.12.2020) Vergangenen Freitag fand am Landesgericht in Bozen im Rahmen des Südtiroler Pestizidprozesses die zweite Verhandlung gegen unseren Referenten Karl Bär statt. Dabei kam es wie schon beim Prozessauftakt im September erneut zu einer Verschiebung. Seit Monaten frisst die Verteidigung in dem Strafgerichtsverfahren viele Ressourcen im Umweltinstitut. Doch es gibt auch eine positive Entwicklung: Vor dem nächsten Prozesstermin am 14. Januar weist vieles darauf hin, dass die Anzeigen nun endlich zurückgenommen werden.

Hier berichtet Karl Bär selbst über die Entwicklungen der letzten Monate:

Die Vorgeschichte

Im Jahr 2017 verantwortete ich im Umweltinstitut eine Kampagne zum Pestizideinsatz in Südtirol, einem der wichtigsten Apfelanbaugebiete Europas. Dafür wurde ich von Arnold Schuler, dem Südtiroler Landesrat für Landwirtschaft, sowie von über 1300 Landwirt:innen angezeigt. Nach über zwei Jahren Ermittlungen wurde das Verfahren gegen mich am 15. September eröffnet. Einen Tag vor der Verhandlung hatte Arnold Schuler nach einer Welle der Empörung über diesen Versuch, meine kritische Stimme zum Schweigen zu bringen und einer Welle der Solidarität mit dem Umweltinstitut angekündigt, dass alle Anzeigen zurückgezogen werden sollten. Daraufhin setzte Richter Ivan Perathoner eine Frist bis zum 27. November: Bis dahin sollten alle Vollmachten für die Rücknahme der Anzeigen eingesammelt werden.

Zwischenzeitlich sah es jedoch nicht nach einer Rücknahme aus, denn die daran geknüpften Forderungen waren für uns nicht akzeptabel: Die Anwälte von Landesrat Schuler und der Südtiroler Obstwirtschaft verlangten vom Umweltinstitut, die im Verfahren beschlagnahmten Daten über den Pestizideinsatz in Südtirol nicht zu veröffentlichen. Auf diesen Maulkorb konnten wir uns nicht einlassen. Mit einem eigenen Vorschlag gelang es uns dann im November, den Knoten zu durchschlagen. Wir werden die Ergebnisse unserer Analyse der Südtiroler Pestizid-Daten wie geplant auswerten und auf einer gemeinsamen Veranstaltung mit der Südtiroler Obstwirtschaft vorstellen und diskutieren. Dies könnte den Anstoß für eine ernsthafte Wende im Apfelanbau geben. Vielleicht haben die Südtiroler Landesregierung und der Bauernbund auch erkannt, dass es weder richtig noch zielführend ist, Kritiker:innen mit strategischen Klagen und Anzeigen zu überziehen.

Gerichtsverfahren in der Pandemie

Auf jeden Fall sehen wir eine ernsthafte Chance, das Thema aus dem Gerichtssaal herauszunehmen und wieder dort zu führen, wo die Diskussion hingehört: In die Öffentlichkeit. Der Weg dorthin führte am vergangenen Freitag aber zuerst zurück in den Gerichtssaal. Dieser sollte wegen der Pandemie weitgehend leer bleiben – Zuschauer:innen, auch Abgeordnete und Journalist:innen, waren ausgeschlossen. Doch nach einem Plädoyer unseres Anwalts Nicola Canestrini erlaubte Richter Perathoner einen Südtiroler Journalisten als Zuschauer. Auch in der Pandemie ist die Öffentlichkeit von Gerichtsverfahren ein wichtiger demokratischer Grundsatz: Gerade in einem politischen Verfahren darf nicht der Eindruck entstehen, es gäbe eine Geheimjustiz. Für Italien, wo die Maßnahmen gegen die Pandemie strenger sind als in Deutschland, ist die Zulassung des Journalisten im Gerichtsfall während der Corona-Situation ein wichtiger Präzedenzfall.

Auch im weiteren Verfahren spielte die Pandemie eine Rolle. Die Anwälte der Nebenkläger hatten in den letzten Wochen 1320 Vollmachten für den Rückzug der Anzeigen eingesammelt. In jedem einzelnen Fall musste die Vollmacht in einer lokalen Polizeistation von der Person, die Strafantrag gestellt hatte und einer Rechtsvertretung beglaubigt werden. Da inzwischen neun der rund 1380 Strafantragssteller:innen verstorben sind, sich einige weitere in strenger Quarantäne befinden und zwei sogar auf der Intensivstation liegen, war es bis dato nicht möglich, alle Anzeigen zurückzuziehen. Wenn aber nur eine Anzeige aufrechterhalten wird, geht der Strafprozess unvermindert weiter. Es ist nachvollziehbar, dass die Pandemie das Sammeln der Vollmachten erschwert. Deshalb habe ich der Fristverlängerung zugestimmt. Etwas Misstrauen bleibt jedoch: Ist die Gegenseite wirklich an einer konstruktiven Lösung interessiert  oder soll nur der Prozess verzögert werden, damit das öffentliche Interesse abnimmt?

Wie geht es weiter?

Als nächster Verhandlungstag ist der 14. Januar angesetzt. An diesem Tag soll auch der Prozess gegen den Autor Alexander Schiebel beginnen, der ebenfalls von Landesrat Schuler und über 1300 Landwirt:innen wegen übler Nachrede angezeigt wurde. Werden bis dahin alle Anzeigen zurückgezogen, würde der Prozess nur noch eröffnet, um wieder beendet zu werden. Ich dagegen werde wegen des von der Bozener Staatsanwaltschaft zusätzlich erhobenen Vorwurfs der Markenfälschung auch dann noch weiter vor Gericht stehen. Da es sich dabei um ein Offizialdelikt handelt, kann das Verfahren nicht einfach durch die Rücknahme der Anzeigen beendet werden.

Zurück nach oben