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Volksbegehren Niedersachsen: Erfolg für die Artenvielfalt

Photo  Credit: ©prudkov | Fotolia

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(18.11.2020, Hannover) Die Volksinitiative „Artenvielfalt Jetzt!“ in Niedersachsen hat bis zum Stichtag vergangene Woche 138.118 Unterschriften eingereicht – mehr als fünf Mal so viele wie nötig, um ein Volksbegehren zu beantragen. Dazu wird es trotzdem nicht kommen, denn die Landesregierung hat sich mit Umweltverbänden auf ein Gesetz für mehr Artenschutz geeinigt, das weite Teile des Volksbegehrens aufnimmt. Das neue Gesetz ist ein großer Erfolg für die Umweltbewegung in Niedersachsen. Vielen Dank an alle, die mitgeholfen haben.

Bereits vor den Planungen für ein Volksbegehren verhandelten in Niedersachsen die Landesregierung aus SPD und CDU mit Vertreter:innen von Umweltverbänden und der Landwirtschaft über den sogenannten „Niedersächsischen Weg“. Die Idee dahinter war, eine gemeinsame Lösung für mehr Artenschutz zu finden. Das Volksbegehren entstand auch, weil zu befürchten war, dass es bei schönen Worten bleiben würde statt dass konkrete Gesetze initiiert würden.

Mit dem Druck durch die Initiative für ein Volksbegehren änderte sich das. Über 200 Organisationen, darunter auch das Umweltinstitut München, unterstützten die Initiative und trotz der Pandemie wurden in kurzer Zeit viele Unterschriften gesammelt. Die Landesregierung war nun zu einer schnellen Umsetzung des Niedersächsischen Weges durch gesetzliche Regelungen bereit. Schon am vergangenen Dienstag wurde das Gesetzespaket das erste Mal im Landtag behandelt. Da neben der Großen Koalition auch die Grünen Zustimmung signalisiert haben, ist eine übergroße Mehrheit zu erwarten.

Gegen Flächenfraß, Schutz von Biotopen und ein Insektenschutzprogramm

Das Gesetzespaket nimmt viele Forderungen aus dem Volksbegehren auf. So enthält es Vorgaben gegen den Flächenfraß, für mehr heimische Laubbäume im Wald, einen Ausbau des Biotopverbunds und einen besseren Schutz von Biotopen und Landschaftselementen wie Streuobstwiesen und Alleen. Auch das Einzelprojekt, ein streng geschütztes „Wildnisgebiet“ im südniedersächsischen Waldgebiet Solling zu schaffen, wird umgesetzt. Zusätzlich zu den Gesetzesänderungen soll es ein Insektenschutzprogramm geben, das weitere Maßnahmen etwa auch gegen Lichtverschmutzung vorsieht.

Es bleibt bei einem Kompromiss

An vielen Stellen bleibt der Niedersächsische Weg hinter den Forderungen des Volksbegehrens zurück. So soll der Ökolandbau zwar gesteigert werden, aber mit geringeren Zielen. Auch beim für den Klimaschutz wichtigen Erhalt von Feuchtgebieten und Dauergrünland sowie der Reduktion des Pestizideinsatzes bleibt der Kompromiss deutlich hinter dem zurück, was mit dem Volksbegehren erreicht werden sollte. Einige Punkte werden statt in Gesetze in Aktionsprogramme der Landesregierung aufgenommen – das kann erfolgreich sein, kann aber auch heiße Luft bleiben.

An anderen Stellen geht der Niedersächsische Weg über das Volksbegehren hinaus. So soll die Betreuung der europäischen Schutzgebiete in Niedersachsen gestärkt und die unteren Naturschutzbehörden mit neuem Personal und Kontrollmöglichkeiten ausgestattet werden. Die Landesregierung ist hier bereit, Geld auszugeben, um das Defizit bei der Umsetzung bestehender Regeln zu beheben. Dieser Erfolg ist nicht zu unterschätzen. Er kann mittelfristig vor Ort einen großen Unterschied machen.

Unterm Strich ein großer Erfolg

Insgesamt ist das Volksbegehren so ein großer Erfolg geworden. Ohne die vielen Unterschriften und die Möglichkeit einer Volksabstimmung hätte der Niedersächsische Weg für die Natur wohl nicht funktioniert. Es zeigt sich einmal mehr, dass es sich lohnt, sich zu engagieren und dass direkte Demokratie gut für die Umwelt ist. Gleichzeitig wird einmal mehr deutlich, dass die Landesebene nur beschränkte Möglichkeiten hat, die Artenvielfalt und das Klima zu retten. Entscheidende Änderungen, etwa bei den Agrarsubventionen und Pestiziden, müssen auf Bundes- und Unionsebene erkämpft werden.

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