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Erfolgreiche Aktion: "Keine Patente auf Leben!"

© MICHAELA HANDREK-REHLE  | Campact, Demonstration gegen Patente auf Leben

© MICHAELA HANDREK-REHLE | Campact

(19.05.2020) Im September letzten Jahres forderten wir die Große Beschwerdekammer, die höchste gerichtliche Instanz des Europäischen Patentamtes (EPA), auf, sich für ein Verbot von Patenten auf konventionell gezüchtete Pflanzen und Tiere auszusprechen. Unsere Aktion wurde von mehr als 23.000 TeilnehmerInnen unterstützt. Nun ist die Beschwerdekammer unserer Forderung gefolgt. Das ist ein wichtiger Etappensieg in unserem jahrelangen und beharrlichen Protest gemeinsam mit vielen anderen Organisationen gegen derartige Patente.

Das Urteil der großen Beschwerdekammer ist eindeutig: Pflanzen und Tiere aus „im Wesentlichen biologischen“ Züchtungsverfahren sind von der Patentierbarkeit ausgeschlossen. Betroffen von der Entscheidung sind über 100 Patentanträge auf konventionell gezüchtete Pflanzen und Tiere. Patentanträge, die vor Juli 2017 eingereicht wurden, sind von dem Verbot ausgenommen. Das Urteil der Beschwerdekammer ist ein wichtiger Meilenstein im Kampf gegen Patente auf Leben. Doch nach wie vor gibt es rechtliche Unsicherheiten, die Agrarkonzernen nutzen, um das Patentrecht zu missbrauchen.

Weitere Schlupflöcher müssen gestopft werden

Wie ein kürzlich veröffentlichter Bericht der Organisation Keine Patente auf Saatgut! zeigt, gibt es weitere Schlupflöcher im Patentrecht, die die Industrie systematisch nutzt, um ihre Ansprüche auf Saatgut, Pflanzen und Tiere auszuweiten. Es bedarf weiterer Schritte, um ein klares und umfassendes Verbot durchzusetzen. So muss eindeutig definiert werden, dass zu den „im wesentlichen biologischen Züchtungsverfahren“ alle Verfahren gehören, die in der herkömmlichen Züchtung üblich sind. Außerdem muss klargestellt werden, dass alle Produkte, die durch „im Wesentlichen biologische Züchtungsverfahren“ hergestellt wurden, von der Patentierung ausgeschlossen sind. Dazu gehören zum Beispiel auch die Ernte und die daraus hergestellten Lebensmittel einer Pflanzen. Außerdem muss sichergestellt werden, dass Patente auf gentechnisch manipulierte Pflanzen und Tiere nicht auf herkömmlich gezüchtete Pflanzen und Tiere mit gleichen Merkmalen ausgeweitet werden können.

Wir bleiben dran

Seit vielen Jahren setzt sich das Umweltinstitut mit Protestaktionen vor dem EPA, Unterschriftkampagnen und Einsprüchen für ein vollständiges Verbot von Patenten auf Pflanzen und Tiere aus herkömmlicher Züchtung ein. Das aktuelle Urteil der Beschwerdekammer macht deutlich, dass unser zivilgesellschaftliches Engagement Wirkung zeigt. Nun müssen die Regeln zur Auslegung des Patentrechtes konkretisiert werden, um die oben aufgeführten Schlupflöcher zu schließen. Falls notwendig müssen die Gesetze selbst verändert werden, um den Missbrauch von Patenten zugunsten der Agrarkonzerne zu stoppen.

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