Wir fordern drei Mal so viel Solar- und Windenergie!

(30. Oktober 2020) Die Erste Lesung zur Novelle des Erneuerbare-Energien-Gesetzes (EEG) haben wir gemeinsam mit weiteren Umweltverbänden mit einer Protestaktion begleitet.
Protestierende in Merkel- und Altmaier-Masken, ausgerüstet mit winzigen Windrädern und Solarmodulen, standen Aktivistinnen und Aktivisten mit großen Solarpaneelen und bis zu drei Meter hohen Windrädern gegenüber. Damit wollen wir signalisieren: Euer Klein-Klein reicht uns nicht! Der Ausbau der erneuerbaren Energien muss drei Mal höher sein. Andernfalls wird der Ausstieg aus Atomkraft und fossilen Energien fraglich – und das wäre fatal für den Umwelt- und Klimaschutz. Neben der Verdreifachung der Ausbauziele sehen wir einen Abbau der finanziellen und bürokratischen Hürden für die Bürgerenergie als zentral an.
Nicht nur das Umweltinstitut und andere Umweltorganisationen haben die Gelegenheit genutzt, um Verbesserungen bei der EEG-Novelle einzufordern. Die SPD und die Grünen schlossen sich unserer Forderung nach einer bundesweiten Solarpflicht für neue Gebäude an. Der Bundesrat kritisiert genau wie wir den viel zu niedrig prognostizierten Stromverbrauch für 2030. Dass mehr Elektroautos und mehr Wärmepumpen in der Wärmeversorgung auch zu einem höheren Strombedarf führen, wird von der Bundesregierung nicht berücksichtigt. Dadurch ist die Zahlenbasis für ihr 65 Prozent-Ziel für die erneuerbaren Energien künstlich gering. Auf dieser Grundlage fordert der Bundesrat – immerhin – eine Verdopplung der Ausbaumenge für die Solarenergie.
Außerdem wünscht der Bundesrat sich bessere Anschlussregelungen für die Altanlagen, die aus der EEG-Förderung fallen. Er kritisiert, dass bereits Anlagen ab 1 Kilowatt Leistung gezwungen werden sollen, intelligente Zähler ("Smart Meter") einzubauen und damit beim Weiterbetrieb draufzuzahlen. Weitere Verbesserungen halten die Bundesländer beim Mieterstrom und bei den Ausschreibungen für Solar-Dachanlagen für notwendig.
Die EEG-Novelle 2021 wurde am 23. September vom Kabinett beschlossen. Nach der heutigen ersten Lesung im Bundestag können alle Bundestagsabgeordneten zur zweiten Lesung noch Änderungsanträge stellen, bevor das Gesetz in dritter Lesung beschlossen werden und zum Jahreswechsel in Kraft treten kann.
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