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Hornlosigkeit: Patentverfahren auf genveränderte Rinder eingestellt

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© Annie Spratt | unsplash.com

(30.07.2020) Die US-amerikanische Firma Recombinetics hat 2014 einen Patentantrag auf genetisch hornlose Rinder gestellt. Die Hornlosigkeit wurde durch Genmanipulation unter Einsatz der Gen-Schere TALEN erzeugt. Ein Patent auf Rinder mit dieser Eigenschaft hätte weitreichende Konsequenzen. Die Zuchterfolge der letzten Jahrzehnte von Bäuerinnen und Bauern könnten vom Unternehmen auf diese Weise gekapert werden, denn Hornlosigkeit bei Rindern kann auch ohne den Einsatz von Gentechnik erreicht werden. Glücklicherweise liegt das Patentverfahren nun auf Eis.

Patenterteilung auf Tiere erschwert

Seit vielen Jahren setzen wir uns gemeinsam mit zahlreichen Verbündeten gegen Patente auf Pflanzen und Tiere ein. Nun endlich scheint eine Trendwende erkennbar, zumindest was genmanipulierte Tiere betrifft. Denn erst Anfang dieses Monats konnten wir über einen großartigen Erfolg berichten. Das Europäische Patentamt (EPA) hat zwei Patente auf gentechnisch veränderte Menschenaffen aus ethischen Gründen für ungültig erklärt. Ein Bündnis aus Tier- und Umweltschutzorganisationen hatte jahrelang gegen diese Patente gekämpft.

Die Entscheidung des EPA scheint sich auch auf andere Patentverfahren auszuwirken. Denn das Verfahren auf genmanipulierte Rinder der US-amerikanischen Firma Recombinetics wurde vorläufig eingestellt. Die Anmeldung gilt als zurückgenommen. Wir schätzen, dass sich Recombinetics keine Chancen mehr auf eine Patenterteilung ausrechnete und deshalb davon abgesehen hat, weiter auf ein Patent zu pochen.

Was genau wurde mit den Rindern gemacht?

Das Erbgut der Rinder wurde so genmanipuliert, dass ihnen keine Hörner mehr wachsen. Um dies zu erreichen, wurde eine Gen-Schere (TALEN-Nukleasen) verwendet. Diese Gen-Schere wird oft als besonders präzise propagiert. Doch als die Genome der Rinder 2019 von der U.S. Food and Drug Administration (FDA) analysiert wurden kam heraus, dass der Eingriff zu erheblichen ungewollten Veränderungen geführt hat. Unter anderem fand die Behörde vollständige Genkonstrukte, die eine Resistenz gegen Antibiotika vermitteln können. Würden solche Gentechnik-Rinder zur Zucht eingesetzt, könnten sich die unerwünschten Gene rasch in Milchkuh-Herden verbreiten.

Aneignung züchterischer Arbeit

Die mit Gentechnik erzeugten Eigenschaften und auch die Lebewesen, die sie tragen, können von den Firmen, die sie entwickeln, patentiert werden. Wenige Konzerne eignen sich damit die Grundlagen unserer Ernährung und das Erbgut von Tieren und Pflanzen an. Im Fall der Kühe würden auch hornlose Rinder, die aus herkömmlicher bäuerlicher Züchtung hervorgehen, unter das Patent fallen.

Der Patentantrag auf hornlose Rinder könnte in der Zukunft wiederaufgenommen werden. Wir werden diesen Fall daher weiter beobachten und uns auch künftig gegen Patente auf Pflanzen und Tiere einsetzen.

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