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Brennelemente-Export nach Belgien: Bündnis reicht Klage ein

Atomkraftwerk in Doel (Foto: Torsade de Pointes, wikimedia commons)

(13.08.2020) Marode Atomreaktoren in Belgien sollen mit Brennelementen aus Deutschland versorgt werden, dem Atomausstiegsbeschluss der Bundesregierung zum Trotz. Nach der Abweisung eines Widerspruchs unterstützen wir nun eine Klage gegen die Ausfuhrgenehmigung.

Im Falle eines Super-GAUs im belgischen Atomkraftwerk Doel wären Menschen in ganz Europa betroffen. Seit Jahren stehen die Reaktoren aufgrund wiederholter Pannen im Blickpunkt der Öffentlichkeit. Doch anstatt die Stilllegung der störanfälligen belgischen Alt-Reaktoren zu fordern, versuchen deutsche Behörden weiterhin alles, um ihre Versorgung mit Brennstoff sicherzustellen.

Im März erteilte das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) eine Genehmigung für die Ausfuhr von Brennelementen nach Doel. Ein Bündnis aus AtomkraftgegnerInnen legte dagegen Widerspruch ein. Doch den Widerspruch wies das BAFA Ende Juli ab. Nun reicht das Bündnis Klage gegen die Ausfuhrgenehmigung ein. Vertreten werden die KlägerInnen dabei von der Umweltrechtsanwältin Dr. Cornelia Ziehm. Das Umweltinstitut unterstützt die KlägerInnen gemeinsam mit weiteren Organisationen.

Ausfuhrgenehmigung rechtswidrig

Mit der nun eingereichten Klage zielen wir darauf einen Präzedenzfall zu schaffen bei dem festgestellt wird, dass Brennstoffexporte an grenznahe AKW unrechtmäßig sind. Denn diese AKW bedrohen die Sicherheit von Menschen in ganz Europa. Die Bundesregierung trägt mit der Billigung ihrer Versorgung mit Brennstoff aus Deutschland zu einer Verlängerung des atomaren Risikos bei.

Die Export-Genehmigung nach Doel weist einen eklatanten Missstand auf. Denn Brennelemente dürfen – so sieht es der Gesetzgeber vor – nur dann exportiert werden, wenn sie im Ausland so verwendet werden, dass von ihnen für die Bevölkerung in Deutschland keine Gefahr ausgeht (vgl. §3 Atomgesetz). Im Genehmigungsbescheid des BAFA fehlt es jedoch an der entsprechenden Prüfung. Schon alleine aus diesem Grund muss die Exportgenehmigung als rechtswidrig bewertet werden. Ob eine „gefahrlose“ Verwendung der Brennelemente in den Reaktoren in Doel gegeben ist, ist mehr als fraglich.

Foto: Dr. Cornelia Ziehm

Rechtsanwältin Dr. Cornelia Ziehm erklärt, warum die Klage zulässig ist:

„Der Betrieb der Reaktoren Doel 1 und Doel 2 ist rechtswidrig und auf Grund der insbesondere auch mit ihrem Alter verbundenen Sicherheitsdefizite in hohem Maße risikobehaftet. Für einen Störfall oder ein sonstiges kerntechnisch bedeutsames Ereignis besteht selbst nach Einschätzung der obersten deutschen Atomaufsicht nicht nur eine entfernte Wahrscheinlichkeit. Die vorhandenen Risiken sind dementsprechend nicht mehr lediglich dem Restrisiko zuzurechnen. Die weitere Ermöglichung des Betriebs der Reaktoren Doel 1 und Doel 2 durch Ausfuhrgenehmigungen des Beklagten bedeutet nicht „lediglich“ ein Kollektivrisiko, sondern verletzt konkret den Kläger in seinen Rechten. Der Kläger kann die Gewährleistung des im Atomgesetz festgeschriebenen Schutzniveaus und die Aufhebung der streitgegenständlichen Ausfuhrgenehmigung des Beklagten verlangen.“  

Solange die Ausfuhrgenehmigung nicht rechtskräftig ist, darf es zu keinem Export kommen. Nach Abweisung des Widerspruchs gilt zunächst eine einmonatige Frist zur Klageeinreichung. Diese Frist nutzen wir nun mit der Klage vor dem zuständigen Verwaltungsgericht Frankfurt. Die Klagefrist entfällt nur dann, wenn der Transporteur der Brennelemente – die Firma ANF in Lingen – einen Antrag auf Sofortvollzug stellt und diesem durch das BAFA stattgegeben wird. Doch auch in diesem Fall müsste – den Prinzipien des Rechtsstaats folgend – Betroffenen die Möglichkeit gegeben werden, Rechtsmittel einzulegen.

Werden jetzt mit Tricksereien Fakten schaffen?

„Die Behörden und Ministerien dürfen das rechtsstaatliche Verfahren nun nicht durch Tricksereien unterwandern“, erklärt Walter Schumacher aus Aachen, der als Betroffener aus der Grenzregion zu Belgien die Klage einreicht. „Solange mögliche Rechtsmittel gegen eine Ausfuhr nicht ausgeschöpft sind, dürfen keine Fakten geschaffen werden. Alles andere unterhöhlt das Vertrauen in den Rechtsstaat.“

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