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Zweifel an Rechtmäßigkeit

Etappensieg: Gericht stoppt Brennelemente-Export nach Belgien

(20. Oktober 2020) Die Brennstoff-Lieferung aus der Atomfabrik im niedersächsischen Lingen an das belgische Uralt-AKW Doel liegt weiterhin auf Eis. Gegen einen geplanten Brennelemente-Export legte ein Aachener Bürger unterstützt von einem Bündnis, dem auch das Umweltinstitut angehört, im August Klage ein. Der Eilantrag des Betreibers der Atomfabrik auf sofortigen Vollzug des Transports wurde nun vom Verwaltungsgericht Frankfurt abgewiesen. Bis zu einem Urteil im Hauptverfahren darf nicht geliefert werden.

Aufgrund der aufschiebenden Wirkung der Klage gegen die Genehmigung der Exporte dürfen die Brennelemente seit Monaten nicht geliefert werden. Aus Sicht des klagenden Aacheners stellen die AKW Doel 1 und 2 ein Sicherheitsrisiko dar und verletzen die Bewohner:innen der deutsch-belgischen Grenzregion in ihren Rechten auf Leben, Gesundheit und Eigentum. Der Betreiber der Brennelemente-Fabrik in Lingen ANF hatte mit zwei Eilanträgen versucht, die aufschiebende Wirkung durch ein Gericht aufheben zu lassen und den Sofortvollzug des Brennelement-Exports durchzusetzen. Damit ist er nun auf ganzer Linie gescheitert.

Bedeutender Etappensieg

Laut Einschätzung des Rechtsbeistands der Atomkraftgegner:innen Dr. Cornelia, Ziehm, ist der Beschluss „ein wichtiger Schritt hin zu einem Schutz der Bürger und Bürgerinnen gegen die Gefahren, die mittels Brennelementen aus Deutschland vom Betrieb ausländischer Pannenreaktoren ausgehen.“ Der Betrieb der Reaktoren Doel 1 und 2 ist insbesondere aufgrund altersbedingter Sicherheitsdefizite extrem riskant. Beide Meiler sind seit mehr als 40 Jahren – und damit deutlich über der Regellaufzeit – in Betrieb.

Bundesregierung muss Export-Moratorium verhängen

In seiner Begründung lässt das Gericht grundsätzliche Zweifel an der Rechtmäßigkeit der Exportgenehmigung erkennen. Deshalb muss die Bundesregierung nun ein sofortiges Moratorium für alle Brennelement-Exporte verhängen, insbesondere für solche an grenznahe Atomreaktoren. Spätestens jetzt, da von einem Gericht die Rechtmäßigkeit dieser Brennelement-Exporte in Frage gestellt wird, ist jede weitere Ausfuhrgenehmigung für Kernbrennstoffe ins grenznahe Ausland nicht nur verantwortungslos und politisch skandalös, sondern auch juristisch heikel. Die Bundesregierung muss diese Exporte endlich und mit sofortiger Wirkung stoppen.

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