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Garchinger Reaktor wieder angefahren

Forschungsreaktor FRM II in Garching mit

Forschungsreaktor FRM II in Garching mit "Atomei" - Foto: wikimedia commons

(20. Januar 2020) Mitte Januar ist der Garchinger Forschungsreaktor nach zehnmonatiger Zwangspause wieder angefahren – wieder mit atomwaffenfähigem Uran im Brennstoff.

Atomwaffenfähiges Transportgut an deutsch-französischer Grenze umgeladen

Ende Dezember sind vier frische Brennelemente aus der Framatome Brennelemente-Fabrik CERCA durch die Transportfirma DAHER angeliefert worden. Zuvor hatte Frankreich den Transport der Brennelemente durch ein deutsches Sicherheitsfahrzeug zunächst verweigert. Es ist nicht öffentlich bekannt, ob die Probleme in der Sicherung gegen Missbrauch des atomwaffenfähigen Transportguts lagen, ob Frankreich den Transport durch eine französische Firma durchführen lassen wollte, oder ob sonstige Gründe vorlagen. Die Technische Universität TU München spricht von einem „administrativen Problem“. In der letzten Woche wurde bekannt, dass das schlussendlich durch das Bundesamt für kerntechnische Entsorgung BfE/BASE genehmigte Transportszenario eine grenznahe Umladung der Brennelemente beinhaltet, vermutlich in einer Kaserne.

Betrieb mit waffenfähigem Uran illegal

Ein gemeinsames von Umweltinstitut, BUND Naturschutz in Bayern, der Bürgerinitiative gegen den Atomreaktor Garching sowie der Grünen Landtagsfraktion beauftragtes Rechtsgutachten hatte im Juli 2019 belegt, dass der Betrieb des Reaktors mit zu über 50 Prozent mit Uran-235 angereichertem Uran nach dem Atomgesetz seit 2010 formal illegal ist.

Die zuständige Aufsichtsbehörde, das bayerische Umweltministerium StMUV, sowie die TU München behaupten bisher jedoch das Gegenteil. Die TU München hat letzte Woche sogar ein 50-seitiges Gegengutachten vorgelegt, das im Detail noch zu prüfen ist. Ein erster Eindruck ist, dass sich das Gutachten ausführlich mit völker- und europarechtlichen Fragestellungen befasst, auf die es hier aber gar nicht ankommt. Wir gehen weiter davon aus, dass die Argumentation im ursprünglichen Gutachten von Rechtsanwältin Ziehm stichhaltig ist: Die Abrüstung des FRM II bis 2010 ist eine wesentliche Inhaltsbestimmung, ohne die die Genehmigung überhaupt nicht erteilt worden wäre.

Unabhängig davon liegt es nicht bei der TU, die Rechtmäßigkeit des Betriebes festzustellen, sondern bei der Genehmigungsbehörde, dem Bayerischen Umweltministerium. Als klageberechtigter Verband hat der BUND Naturschutz in Bayern im vergangenen November deshalb einen formalen Antrag bei der Behörde gestellt, der TU den Betrieb des FRM II mit über 50 Prozent Uran-235-Anreicherung im Brennelement zu untersagen. Sollte die Behörde weiter untätig bleiben, ist der BUND Naturschutz "entschlossen, auch den Rechtsweg zu beschreiten, um diese gefährliche Sache zu Ende zu bringen" – dann muss ein Gericht über den Weiterbetrieb entscheiden.

Eines ist derweil unstrittig: Der beste Schutz vor Missbrauch für Atomwaffen ist es, wenn gar kein waffenfähiges Uran zu produziert, gelagert, oder transportiert wird. Fordern Sie mit der Aktion „Kein Spiel mit der Bombe, Herr Söder“ die Bayerische Regierung auf, waffenfähigem Uran eine Absage zu erteilen! Der Reaktor muss abgerüstet, die schon vorhandenen rund 300 Kilogramm waffenfähiger Atommüll vor Ort müssen verdünnt und damit entschärft werden.

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