Garchinger Reaktor: Klage eingereicht

Forschungsreaktor FRM II in Garching mit "Atomei" - Foto: wikimedia commons
(4.6.2020) Der BUND Naturschutz in Bayern klagt gegen den Betrieb des Forschungsreaktors (FRM II) in Garching bei München. Er schließt damit an ein im letzten Jahr von BUND Naturschutz, Umweltinstitut und anderen veröffentlichtes Rechtsgutachten an, dass den Betrieb des Reaktors seit 2011 als illegal einstuft. Die in der Betriebsgenehmigung vorliegende Maßgabe zur Umrüstung auf einen Brennstoff mit niedriger angereichertem Uran (unter 50% Uran-235) bis Ende 2010 wurde nicht umgesetzt. Eine Neugenehmigung erfolgte seitdem nicht.
Bereits im Oktober 2019 hatte der BUND Naturschutz in Bayern einen Antrag auf Stilllegung des FRM II beim das Bayerischen Umweltministerium (StmUV), der zuständigen atomrechtlichen Genehmigungsbehörde gestellt. Grundlage stellte schon damals das Gutachten der Rechtsanwältin Dr. Cornelia Ziehm dar. Auf die Kernpunkte des Stilllegungsantrags ging die Aufsichtsbehörde jedoch in ihrer Antwort vom April 2020 laut BUND Naturschutz nicht ein.
Das Umweltinstitut beobachtet den FRM II schon seit der Planungsphase kritisch. Insbesondere in unserem Fokus: der Einsatz von hoch angereichertem Uran – per Definition atomwaffenfähiges Material. Die Reaktorplaner der Technischen Universität München hatten von Beginn an Alternativen zum Reaktor (Spallationsneutronenquellen) oder Konzepte mit niedrig angereichertem Uranbrennstoff konsequent bekämpft. Von Seiten des Umweltinstituts befürworten und unterstützen wir daher die Klage durch den BUND Naturschutz.
Auch ohne Gerichtsbeschluss kann die Bayerische Atomaufsicht ihrer Pflicht nachkommen und den derzeit illegalen Reaktorbetrieb untersagen. Unsere Aktion „Kein Spiel mit der Bombe, Herr Söder“ fordert dies von der Bayerischen Staatsregierung. Über 20.000 Menschen haben bereits unterzeichnet. Eine Teilnahme ist weiterhin möglich!
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