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Exportstopp für Brennelemente!

Bündnis geht rechtlich gegen Transporte an grenznahe AKW vor

(16. April 2020) Atomreaktoren in Belgien sollen erneut mit Uranbrennstoff aus Deutschland versorgt werden, dem Atomausstiegsbeschluss der Bundesregierung zum Trotz. Zusammen mit einem Bündnis aus Anti-Atom-Initiativen und -Organisationen gehen wir juristisch gegen die Ausfuhrgenehmigung vor. Unser Ziel: ein Exportstopp für Uranbrennstoff an grenznahe AKW im Ausland.

Mitte März stimmte das Bundesumweltministerium der erneuten Ausfuhr von Brennelementen an europäische AKW zu – darunter die umstrittenen belgischen Reaktoren Doel 1 und 2. Die Bundesregierung belässt es damit bei Absichtserklärungen Brennelement-Exporte an grenznahe AKW zu stoppen. Für einen Stopp derartiger Exporte legte das Umweltministerium im Dezember letzten Jahres einen Entwurf für die Änderung des Atomgesetzes vor. Doch das Wirtschaftsministerium blockiert den Entwurf. Stattdessen nun die Exportgenehmigung des Bundesamts für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA), die auch vom Umweltministerium mitgetragen wird.

Aufgrund zahlreicher Pannen stehen die grenznahen Meiler in Doel seit Jahren in der Kritik. Besonders brisant: Im Juli 2019 hatte der Europäische Gerichtshof und im März 2020 ein belgisches Gericht ihre Laufzeitverlängerung ab dem Jahr 2015 für rechtswidrig erklärt. Die damals fehlenden Umweltverträglichkeitsprüfungen verstieß gegen EU-Recht. Der aktuelle Betrieb der Reaktoren wird formell nur geduldet.

Aufschiebende Wirkung des Widerspruchs

Stellvertretend für ein Bündnis aus Anti-Atom-Initiativen und -Organisationen legen nun Einzelpersonen aus dem weiteren Umkreis des AKWs in Doel Widerspruch gegen die Ausfuhrgenehmigung ein. Bis über diesen entschieden wird, muss der geplante Transport pausieren. Im Falle einer Abweisung des Widerspruchs sollen weitere juristische Schritte bis hin zu einer Klage geprüft werden.

Die BeschwerdeführerInnen sehen sich durch den Betrieb der grenznahen Reaktoren einem untragbaren Sicherheitsrisiko ausgesetzt. Im Falle eines Super-GAUs wären Menschen in ganz Europa betroffen. Die Bundesregierung trägt durch die Versorgung der Reaktoren mit Brennstoff zu einer Verlängerung des Risikos bei. Mit dem nun eingeschlagenen juristischen Weg wird eine Grundsatzentscheidung über die Unrechtmäßigkeit von Brennstoffexporten an grenznahe AKW angestrebt. Eine solcher Entscheid wäre ein bedeutender Schritt auf dem Weg hin zu einem grundsätzlichen Exportstopp von Uranbrennstoff aus Deutschland und der Stilllegung der Atomfabriken in Gronau und Lingen.

Zum Schutz der Bevölkerung könnten Brennelemente-Exporte mit sofortiger Wirkung rechtssicher untersagt werden. Zu diesem Ergebnis kam bereits im Sommer 2016 ein Rechtsgutachten im Auftrag der Ärzte-Organisation IPPNW. Da objektive Anhaltspunkte dafür vorliegen, dass die Anlagen in Doel nach dem Atomgesetz nicht mehr betrieben werden dürfen, können neue Ausfuhrgenehmigungen verweigert werden. Ebenso können bereits erteilte Ausfuhrgenehmigungen widerrufen werden. Stellungnahmen juristischer Sachverständiger im Auftrag der IPPNW (vom Frühjahr 2017) kommen zu dem Ergebnis, dass das Bundesumweltministerium selbst einen Lieferstopp anweisen könnte.

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