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Staatliches Label: Keine große Verbesserung für Tierwohl

© Markus Walti / Pixelio

© Markus Walti / Pixelio

(07.02.2019) Bundeslandwirtschaftsministerin Julia Klöckner hat am Mittwoch ein neues staatliches Tierwohllabel vorgestellt. Die Vorgaben gelten zunächst nur für die Mastschweinehaltung und sind für die Betriebe freiwillig. Die Anforderungen des Siegels sind vor allem in der Einstiegsstufe kaum höher als die gesetzlichen Standards und bringen so nur wenige Verbesserungen für die Tiere. Ab 2020 sollen Produkte mit dem Label im Handel erhältlich sein.

Tiere, deren Fleisch nach den Anforderungen des neuen Labels produziert wird, werden damit auch in Zukunft nur wenig von besseren Haltungsbedingungen profitieren: In der Einstiegsstufe hat ein 50 bis 110 Kilogramm schweres Schwein zwar 20 Prozent mehr Platz als ein Schwein, das nach den gesetzlichen Mindeststandards gehalten wird. Konkret bedeutet das allerdings, dass das Tier statt bisher 0,75 m² nun 0,9 m² Platz bekommt. Das Schwein hätte damit eine Fläche von der Größe von 2,5 Din-A4-Blättern mehr zur Verfügung. In der dritten und höchsten Stufe sind 1,5 m² für ein Schwein vorgeschrieben.

Auch das Kupieren, also das Abschneiden der Schwänze, ist in der Eingangsstufe gestattet, obwohl dies eigentlich gesetzlich verboten und nur in Ausnahmefällen erlaubt ist. In konventionellen Betrieben ist das Schwanzkupieren aber leider noch immer gängige Praxis, da die Tiere sich aus Stress und Langeweile gegenseitig die Schwänze blutig beißen. Die betäubungslose Ferkelkastration soll bei allen drei Stufen nicht erlaubt sein. Ab 2021 läuft aber ohnehin die umstrittene Übergangsfrist für das Kastrieren von Ferkeln ohne Betäubung ab.

Minimale Verbesserungen gibt es bei der Strukturierung der Buchten und im Bereich Transport. Nach den gesetzlichen Mindeststandards dürfen Schweine bis zu 24 Stunden transportiert werden, erst ab achtstündigen Transporten müssen sie mit Tränken und Einstreu versorgt werden. Nach den Kriterien des Labels dürfen die Tiere höchstens acht Stunden auf dem LKW verbringen, Einstreu und Tränken müssen ihnen ab vier Stunden zur Verfügung gestellt werden.

Da die geplante Tierwohlkennzeichnung aber nicht verpflichtend ist, wird vermutlich auch nach 2020 ein Großteil der Tiere weiter nach den völlig unzureichenden gesetzlichen Mindeststandards gehalten.

Qualvolles Schweineleben

Schweine sind äußerst neugierige, lernfähige und intelligente Tiere. Das Leben in der konventionellen Tierhaltung ist für sie qualvoll und alles andere als artgerecht. Die meisten ihrer Grundbedürfnisse wie Sozialverhalten, Körperpflege, Laufen oder Liegen auf sauberem Untergrund, können nicht ausgelebt werden. Es ist also nicht weiter verwunderlich, dass die Tiere Verhaltensstörungen wie Schwanzbeißen aufweisen. Die wenigen Verbesserungen, die das geplante Tierwohlkennzeichen mit sich bringt, sollten längst gesetzlicher Standard sein. Wenn Schweinefleisch gekauft wird, sollte es aus ökologischer Haltung der Bioverbände stammen. Dort gehen die Haltungsbedingungen deutlich über die gesetzlichen Mindeststandards hinaus.

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