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Regierung beschließt Glyphosat-Verbot ab 2024

Prudkov, Fotolia, Glyphosat

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(11.09.2019) Mit ihrem Agrarpaket „Aktionsprogramm Insektenschutz“ beschloss die Bundesregierung letzte Woche endlich den Ausstieg aus der Glyphosat-Anwendung. Der Unkrautvernichter ist wahrscheinlich krebserregend und ist mitverantwortlich für den Verlust der Artenvielfalt. Mit einem „schnellstmöglichen Ausstieg“, wie er im Koalitionsvertrag vereinbart wurde, hat diese Entscheidung allerdings wenig zu tun.

Rufen wir uns in Erinnerung, dass Deutschland schon 2017 die Möglichkeit hatte, Glyphosat auf EU-Ebene zu verbieten. Die Bunderegierung war im Thriller um die Wiederzulassung des Wirkstoffs das Zünglein an der Waage, eine Enthaltung bei der Abstimmung hätte für ein Verbot ausgereicht. Doch aufgrund des fatalen Alleingangs des damaligen CSU-Landwirtschaftsministers Christian Schmidt wurde die EU-Zulassung für das Ackergift um weitere fünf Jahre verlängert. Als Reaktion auf den darauffolgenden öffentlichen Aufschrei vereinbarten Union und SPD im Koalitionsvertrag einen schnellstmöglichen Ausstieg. Dennoch sollte es noch fast zwei Jahre dauern, bis sich die Ministerinnen für Landwirtschaft und Umwelt in der letzten Woche endgültig auf ein Verbot ab 2023 einigten – das wiederum erst ab 2024 gelten soll, weil das Recht dem Handel nach dem Verbot noch ein Jahr einräumt, Restbestände „abzuverkaufen“. 

Verbot für ein ohnehin „totes Pferd“?

Ende 2022 endet ohnehin die aktuelle Zulassung von Glyphosat auf EU-Ebene. Von einer erneuten Zulassung geht die Bundesregierung nicht aus, da viele Mitgliedstaaten sich inzwischen kritisch zu dem Wirkstoff positioniert haben. Laut Landwirtschaftsministerin Julia Klöckner sei Glyphosat „politisch gesehen ein totes Pferd“. Kommt es 2022 wirklich zum erwarteten Verbot auf EU-Ebene, ist der Beschluss der Bundesregierung ohnehin hinfällig. Denn auf EU-Ebene verbotene Wirkstoffe dürfen in keinem Mitgliedstaat mehr eingesetzt werden. Die Bundesregierung tut mit ihrem Beschluss der vorigen Woche also nichts anderes, als ein ohnehin erwartbares Ereignis als politische Richtungsentscheidung zu verkaufen.

Streitigkeiten innerhalb der Regierung verhindern die Beantragung eines Verbots

Dabei hätte das „schnellstmöglich“ im Koalitionsvertrag durchaus erfüllt werden können: Die EU-Mitgliedsstaaten haben nämlich die Möglichkeit, nationale Verbote von Wirkstoffen zu beantragen, auch wenn diese auf EU-Ebene zugelassen sind.

Frankreich und Belgien haben es bereits vorgemacht und in den letzten Jahren nationale Verbote für insektenschädliche Ackergifte ausgesprochen – darunter auch Stoffe mit gültiger, EU-weiter Zulassung. Bezüglich Glyphosat schreibt die Europäische Kommission sogar ausdrücklich, dass „nationale Verbote von Glyphosat-basierten Pflanzenschutzmitteln oder die Einschränkung ihrer Nutzung trotz einer Zulassung des Wirkstoffs auf EU-Ebene möglich [wären]“.

Deutschland hätte also schon viel früher die Möglichkeit gehabt, bei der EU-Kommission ein nationales Verbot zu beantragen. Dazu kam es aber nicht, weil die Landwirtschaftsministerin die für sie bequeme Linie vertritt, dass ein Verbot überhaupt erst mit Erlöschen der EU-Zulassung möglich ist. Das Umweltministerium, das Glyphosat ursprünglich schon 2018 verbieten wollte, konnte sich in diesem Streit leider nicht durchsetzen.

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