Home  trenner  Meldungen  trenner  Mals: Freispruch für den Bürgermeister

Mals: Freispruch für den Bürgermeister

Foto: Wolfgang Schmidt

Der Malser Bürgermeister Ulrich Veith von der Südtiroler Volkspartei Foto: Wolfgang Schmidt

(02.05.2019) Vor fünf Jahren hat sich die Südtiroler Gemeinde Mals per Volksabstimmung zur ersten pestizidfreien Region Europas erklärt. Seither gibt es diverse Rechtsstreitigkeiten, die die Gültigkeit des Entscheids anfechten wollen. Nun wurde eine Anzeige einiger Bauern zurückgewiesen, die den Bürgermeister der Gemeinde als Privatperson belangen wollte.

Die Staatsanwaltschaft des Landes Südtirol hatte Ulrich Veith zur Zahlung von fast 25.000 Euro an die Staatskasse aufgefordert. Die Begründung: Das Referendum, bei dem die Malserinnen und Malser 2014 über ein Verbot von chemisch-synthetischen Pestiziden in ihrer Gemeinde abstimmen konnten, war nicht rechtmäßig. Als Bürgermeister hätte Ulrich Veith das wissen und die Abstimmung verhindern müssen. Da die Volksabstimmung aber stattgefunden hat, sind der Gemeinde Kosten entstanden. Diese Kosten sollte er privat bezahlen.

Vor dem Landesrechnungshof konnte der Bürgermeister nun einen juristischen Sieg verbuchen: Denn die Gerichtssektion des Rechungshofs kam zu dem Schluss, dass das Referendum eben doch rechtmäßig war. Vielmehr hätte Ulrich Veith unrechtmäßig gehandelt, wenn er den Volksentscheid nicht zugelassen hätte.  

Mit der Anklage des Bürgermeisters wollte die Staatsanwaltschaft aus der Durchführung eines Bürgerentscheids – den BürgerInnen beantragt und VerwaltungsjuristInnen begutachtet hatten – eine Art Veruntreuung konstruieren. Das ist ein sehr offensichtlicher Versuch, Ulrich Veith für seine hartnäckig abweichende Meinung in der Pestizidfrage persönlich zu bestrafen. Dass der Rechnungshof dieser Argumentation nicht gefolgt ist, ist ein gutes Zeichen für die Demokratie.  

Wäre die Staatsanwaltschaft damit erfolgreich gewesen, hätte das auch ein fatales Signal gesendet: Wer oppositionelle Meinungen öffentlich vertritt und in wirksame Politik umsetzen möchte, muss mit handfesten Nachteilen für sich als Person rechnen.  

Zwar ist der Landesrechnungshof nicht die Stelle, die darüber entscheidet, ob das Pestizidverbot in Mals selbst juristisch in Ordnung ist – aber die positive Einschätzung macht Hoffnung. Denn genau diese Frage wird zur Zeit in der ersten Instanz beim Verwaltungsgericht in Bozen verhandelt. Die abschließende Verhandlung fand bereits im Januar statt, doch da die zuständige Richterin inzwischen in Rente gegangen ist, verzögert sich das Urteil.

Zurück nach oben