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Glyphosat ist angezählt

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(13.06.2019) Vor eineinhalb Jahren wurde die Genehmigung des Pflanzengifts Glyphosat in der EU für fünf Jahre erneuert. Das heißt auch: Wollen die Hersteller Glyphosat auch nach Ende 2022 in der EU vermarkten, müssen sie innerhalb der nächsten sechs Monate einen neuen Antrag auf Wiedergenehmigung stellen. Inzwischen hat sich viel getan: Neue Hinweise auf Gesundheitsgefahren, Gerichtsurteile aus den USA, eine Änderung im Bewertungsverfahren der EU und Pläne für ein Verbot von Glyphosat in Österreich.

In den letzten Wochen ging eine Studie der Uniklinik Essen durch die Medien, die bereits im November erschienen war. NeurowissenschaftlerInnen hatten in Tierversuchen festgestellt, dass glyphosathaltige Unkrautvernichtungsmittel wie RoundUp eine schädliche Wirkung auf Nervenenden haben, der Reinstoff Glyhosat jedoch nicht. Dies ist ein weiterer Hinweis darauf, dass es problematisch ist, dass die EU-Zulassungsverfahren für Pestizidwirkstoffe immer nur die Wirkung des reinen Wirkstoffs betrachtet, nicht jedoch die Wirkungen der Pestizidmischungen, wie sie tatsächlich auf den Markt kommen.

Für die Behörden ein heißes Eisen

Bei der anstehenden Risikobewertung für eine mögliche Wiederzulassung wird ein hoher Druck auf den EU-Behörden lasten – sowohl seitens der Bevölkerung, die diese und viele weitere Hinweise nicht mehr ignoriert sehen will, als auch seitens der chemischen Industrie, die ihr Geschäftsmodell gefährdet sieht, sollte das Vorsorgeprinzip konsequenter umgesetzt werden.

Anders als bei den letzten europäischen Zulassungsverfahren für Glyphosat, wird das deutsche Bundesinstitut für Risikobewertung (BfR) dabei nur noch eine untergeordnete Rolle spielen. Nach den Skandalen bei der letzten Prüfung unter seiner Federführung sollte und wollte die deutsche Behörde nicht mehr die Federführung übernehmen. Die EU-Kommission bat daraufhin die französische Behörde ANSES (Agence nationale de sécurité sanitaire de l’alimentation, de l’environnement et du travail) die Vorarbeit zu leisten und den Bewertungsbericht zu erstellen.

Doch der ANSES war das Eisen zu heiß. Frankreich schlug deshalb etwas völlig Neues vor: Statt einer nationalen Behörde soll eine international zusammengestellte Behördengruppe gemeinsam einen Bericht erstellen. Nun werden neben der ANSES auch Behörden aus den Niederlanden, Schweden, Finnland und Ungarn den Entwurf des Bewertungsberichts ausarbeiten. Doch dafür muss erst eine rechtliche Grundlage geschaffen werden.

Bayer verliert vor Gericht gegen Krebsopfer

Während bei Bayer am Antrag für die weitere EU-weite Glyphosat-Genehmigung gearbeitet wird, zeigen Gerichte in den USA dem Konzern, dass es auch dort ein scharfes Schwert gegen die Hersteller giftiger Chemikalien gibt. Bereits dreimal verurteilten Geschworene Monsanto –  und damit den deutschen Chemieriesen Bayer als Besitzer – zu hohen Schadenersatzzahlungen an Menschen, die Glyphosat eingesetzt hatten und an Lymphkrebs erkrankt sind. Im spektakulärsten Fall bekam ein Ehepaar rund 1,8 Milliarden Euro Schadenersatz zugesprochen. Auch wenn die BerufsrichterInnen höherer Instanzen die Summen häufig nachträglich reduzieren, ist jede Verurteilung ein extremer Schaden für Bayer. Immerhin sind rund 13.000 weitere Klagen anhängig. Der Aktienkurs von Bayer hat sich vor allem deshalb seit der Übernahme von Monsanto vor einem Jahr von rund 100€ auf rund 54€ heute fast halbiert. Inzwischen gibt es auch in Australien die erste Klage eines betroffenen Gärtners, der Glyphosat eingesetzt hat und an Lymphkrebs leidet.

Die Gerichtsurteile entwickeln vor dem Hintergrund der amerikanischen Zulassungsregelungen eine besondere Brisanz für Bayer. Anders als in der EU müssen Konzerne in den USA bei den Chemikalien-Zulassungen die Unschädlichkeit von Stoffen nicht immer wieder belegen. Die Hürden, um ein Produkt auf den Markt zu bringen, sind in den USA vergleichsweise niedrig, und es darf solange verkauft werden, bis seine Schädlichkeit erwiesen ist. Aus diesem Grund sind beispielsweise in den USA von den rund 1300 Chemikalien, die in der EU in Kosmetika nicht eingesetzt werden dürfen, nur elf dieser Stoffe ebenfalls verboten. Wenn also schon US-amerikanische Gerichte ein Pestizid als krebserregend bewerten, so werden Behörden und PolitikerInnen in der EU kaum dessen Harmlosigkeit behaupten können. Nicht, wenn wir ihnen dabei genau auf die Finger schauen. Und das werden wir tun.

Neuer Anlauf für ein Verbot in Österreich. Und Deutschland?

Erst gestern begann eine neue Debatte um ein Verbot von Glyphosat in Österreich. Die SPÖ beantragt im Nationalrat ein Verbot auf Bundesebene und es sieht so aus, als würden auch die FPÖ und die Fraktion JETZT dem zustimmen. Eine Abstimmung ist schon am 2. Juli geplant.

Nachdem Frankreich bereits mehrere Insektengifte, wie das gesundheitsschädliche Thiacloprid, im nationalen Alleingang verboten hat, wird mit einem Glyphosat-Verbot in Östereich die Position der Bundesregierung immer absurder: Sie behauptet, dass europäisches Recht das Verbot von in der EU genehmigten Pestiziden nicht zulässt. Wir fordern von Umweltministerin Svenja Schulze (SPD) sich jetzt nicht länger hinter vermeindlichen Hürden aus dem EU-Recht zu verstecken und einen Vorstoß für ein deutsches Glyphosat-Verbot in den Bundestag einzubringen.

Weitergehende Informationen:

Infoseite zu Pestiziden

Protestieren Sie hier gegen die Zulassung neuer Insektengifte

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