1,7 Millionen Stimmen für die Artenvielfalt

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(14.02.2019) Das ist ein riesiger Erfolg: Mehr als 1,7 Millionen BürgerInnen haben in Bayern für das Volksbegehren Artenvielfalt unterschrieben. Das entspricht 18,4 Prozent aller Wahlberechtigten. Damit ist das Volksbegehren das bisher erfolgreichste in Bayern.
+++UPDATE+++
(04.04.2019) Die bayerische Staatsregierung hat gestern angekündigt, das Volksbegehren Artenvielfalt unverändert annehmen zu wollen. Das ist ein großartiger Erfolg!
Selbst der bayerische Bauernverband, der sich zuerst vehement gegen den Gesetzesentwurf zum besseren Schutz der Artenvielfalt ausgesprochen hat, hält inzwischen über drei Viertel der darin aufgeführten Regelungen für umsetzbar. Noch strittige Punkte, wie etwa das Walzverbot von Grünland nach dem 15. März, sollen in einem zusätzlichen Gesetz (Ausgestaltungsgesetz) geregelt werden. Wichtig ist jetzt, dass der Entwurf nicht durch das Ausgestaltungsgesetz oder durch Änderungen im Naturschutzgesetz abgeschwächt wird.
Am 8. Mai soll im Landtag die erste Lesung des Gesetzes stattfinden. Wenn der Landtag dem Gesetzesentwurf des Volksbegehrens zustimmt, tritt der Entwurf zu einem Datum, das noch festgelegt werden muss, in Kraft. Stimmt der Landtag gegen den Entwurf, kommt es im Herbst zu einem Volksentscheid. Dabei wird dann entweder nur über den Entwurf des Volksbegehrens oder gleichzeitig auch über einen alternativen Gegenentwurf abgestimmt.
Bereits einen Tag vor dem Ablauf der Eintragungsfrist haben mehr als die erforderlichen zehn Prozent der Wahlberechtigten in Bayern für das „Volksbegehren Artenvielfalt – Rettet die Bienen!“ unterschrieben. Die große Unterstützung der Bevölkerung für das Volksbegehren ist ein deutliches Signal an die bayerische Staatsregierung: Ein „Weiter wie bisher“ darf es nicht geben, das dramatische Artensterben muss aufgehalten werden.
Das Ziel des Volksbegehrens ist es, das Artensterben mit einem strengeren Naturschutzgesetz aufzuhalten. Dazu soll in Bayern unter anderem der Anteil der biologisch bewirtschafteten Flächen bis 2030 auf mindestens 30 Prozent ausgeweitet werden und die Abstände zu Gewässern, auf denen weder gepflügt noch Pestizide gespritzt werden dürfen, sollen erweitert werden. Außerdem soll es strengere Regeln für Beleuchtung geben, um Lichtverschmutzung zu verringern. Und es ist dringend nötig, dass sich etwas ändert, denn das Artensterben schreitet rasant voran. In einer aktuellen Studie warnen ForscherInnen sogar davor, dass es innerhalb von einem Jahrhundert keine Insekten mehr geben wird, wenn der Rückgang im momentanen Tempo weitergeht. Die Folgen für unsere Ökosysteme und uns Menschen wären katastrophal.
Der bayerische Ministerpräsident Markus Söder, der dem Volksbegehren bisher nach eigenen Worten „sehr skeptisch“ gegenüberstand, hat aufgrund der hohen Beteiligung angekündigt, einen Runden Tisch zum Thema Artenschutz abhalten zu wollen. Dieser soll bereits am 20. Februar stattfinden. Eingeladen sind sowohl die InitiatorInnen des Volksbegehrens sowie dessen KritikerInnen, wie den Bauernverband. Außerdem hat Ministerpräsident Söder zu Beginn des Volksbegehrens in den Raum gestellt, einen Gegenentwurf vorzulegen.
Wie es jetzt tatsächlich weitergeht, bleibt abzuwarten. Der bayerische Landtag kann den im Volksbegehren abgestimmten Gesetzesvorschlag annehmen, ablehnen oder eben einen neuen Vorschlag machen. Wird der Vorschlag abgelehnt oder einigen sich die VetreterInnen der verschiedenen Parteien bei einem neuen Vorschlag nicht, kommt es zum Volksentscheid. Wir halten Sie über das weitere Vorgehen auf dem Laufenden.
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