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Klimaschutzgesetz: Ziele abgeschwächt, Kontrolle gestrichen

 

(9. Oktober 2019) Erst zwei Wochen ist es her, dass die Bundesregierung ein Klimapaket vorgestellt hat, das diesen Namen kaum verdient – während gleichzeitig 1,4 Millionen Menschen deutschlandweit bei den Klimastreiks demonstrierten. Gerade einmal ein Drittel der Emissionseinsparungen für das Klimaziel bis 2030 könnten mit dem „Klimapäckchen“ erreicht werden. Entsprechend vernichtend fiel die Bewertung des Regierungsvorschlags aus. Aus Sicht der renommiertesten KlimawissenschaftlerInnen sowie der Umweltverbände zeigt sich darin Politikversagen. Trotz Ernteausfällen, klimabedingter Todesfälle sowie drohender Trinkwasserknappheit reagiert die Bundesregierung weiterhin mit Scheinpolitik.

In der Kabinettssitzung am Mittwoch hat die Regierung nun nicht nur das Klimapaket beschlossen ohne es wie gefordert grundlegend zu überarbeiten - sie hat es sogar noch weiter verwässert. Sie hat zudem den Entwurf des Umweltministeriums für ein Klimaschutzgesetz abgeschwächt. Das Umweltinstitut hat sich gemeinsam mit anderen Umweltverbänden mit einer Stellungnahme an der Verbändeanhörung zum Klimaschutzgesetz beteiligt. Hier finden Sie eine Zusammenfassung unserer wichtigsten Kritikpunkte:

Klimaziele gestrichen

Das Klimaschutzziel bis 2030 wurde nicht, wie ursprünglich vorgesehen, den Anforderungen des Pariser Klimavertrags entsprechend nachgeschärft. Es ist also nach wie vor nicht geeignet, die Erderhitzung auf 1,5 Grad zu begrenzen. Das Klimaziel bis 2040 ist schlicht aus dem Gesetz gestrichen worden. Klimaneutralität soll bis 2050 nicht mehr „sicher erreicht“, sondern nur noch „verfolgt“ werden. Bis das Gesetz wirksam wird, sollen zudem weitere zwei bis drei für den Klimaschutz wertvolle Jahre verstreichen.

Ministerien aus der Verantwortung entlassen

Die Kontrollmechanismen, die sicherstellen sollten, dass die einzelnen Ministerien die Klimaziele für ihren Bereich erreichen, wurden massiv eingeschränkt. Im ursprünglichen Entwurf sollten die Ministerien selbst die finanzielle Verantwortung dafür tragen, wenn sie nicht ausreichend Emissionen einsparen und stattdessen teure Emissionszertifikate erworben werden müssen. Das ist nun nicht mehr der Fall. Außerdem müssen die zuständigen Sektoren ihre Ziele nicht notwendigerweise erreichen – die Bundesregierung kann Emissionsmengen zwischen verschiedenen Bereichen wie Verkehr und Energiewirtschaft willkürlich hin und her schieben, ohne dass der Bundestag zustimmen muss.

Klimarat wird zahnloser Tiger

Auch die Kontrollfunktion des „Klimarates“, einer unabhängigen Expertenkommission, wurde massiv geschwächt: Die Mitglieder werden nicht mehr durch den Bundestag ernannt, sondern von der Bundesregierung bestimmt. Die jedoch wird kaum Personen wählen, von denen sie eine scharfe Kontrolle erwartet. Das Gremium darf zwar prüfen, ob eine Verschiebung von Emissionsmengen zwischen Sektoren sinnvoll ist, doch muss die Regierung die Prüfungsergebnisse nicht berücksichtigen. Die Klimaschutzprogramme der Regierung müssen auch nicht, wie zunächst vorgesehen, einer Wirksamkeitskontrolle durch den Klimarat standhalten. Auch die Rechte des Bundestages zur Kontrolle, z. B. durch Anfragen an den Klimarat, wurden beschnitten.

Neuer Klimastreik am 29.11. angekündigt

Wird das Gesetz so verabschiedet, bliebe alles beim Alten: Wie schon seit Jahrzehnten könnte die Bundesregierung schwache Klimaschutzprogramme vorlegen, die sie dann nicht einmal einhält. Die dringend nötige Erhöhung der Transparenz und Sanktionsmöglichkeiten bleiben aus. Doch die Empörung der Zivilgesellschaft ist zu groß, als dass die Regierung weiter machen könnte wie bisher. Fridays for Future ruft bereits für den 29. November zum nächsten generationenübergreifenden Klimastreik auf – unterstützt von zahlreichen Umweltorganisationen, darunter dem Umweltinstitut. Vor dem SPD-Parteitag und vor der Weltklimakonferenz werden wir erneut zu Hunderttausenden klarmachen: Weitere Jahre des Stillstands akzeptieren wir nicht!

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