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CETA laut EuGH mit europäischen Verträgen vereinbar

(30.4.2019) Der Europäische Gerichtshof in Luxemburg hat entschieden, dass das CETA-Abkommen mit Kanada mit europäischem Recht vereinbar ist. Doch nicht alles, was legal ist, ist auch gut. Wir werden uns weiterhin gegen das Handelsabkommen einsetzen, das einseitig auf immer mehr interkontinentalen Handel und Wettbewerb setzt und die Rechte von Konzernen stärkt.

Das rechtsverbindliche Gutachtenverfahren vor dem EuGH geht auf die Einigung der belgischen Bundesregierung mit der Region Wallonie 2016 zurück. CETA enthält Mechanismen, nach denen kanadische InvestorInnen die EU und ihre Mitgliedstaaten vor speziellen Gerichten auf Schadensersatz verklagen können, wenn Gesetzesänderungen – zum Beispiel zum Schutz der Umwelt oder VerbraucherInnen - den Wert ihrer Investition mindern. Die gleichen Regeln finden sich auch in Abkommen mit Singapur, Vietnam und Mexiko. Der Antrag Belgiens stellte die Vereinbarkeit dieses Mechanismus mit den EU-Verträgen in Frage. Das EuGH kam nun dagegen zu dem Schluss, dass der Investitionsschutz in CETA mit den europäischen Verträgen kompatibel ist.

Das Gericht begründet seine Entscheidung vor allem mit drei Überlegungen:

  • Die CETA-Gerichte legen nur materielles Recht aus, das durch CETA geschaffen wird und interpretieren nicht europäisches Recht. Dadurch unterscheidet sich auch CETA von Abkommen innerhalb der EU, die der EuGH als nicht kompatibel mit EU-Recht ansieht.
  • Die CETA-Gerichte können zwar Schadensersatz vergeben, aber nicht europäisches Recht oder Gesetze der Mitgliedstaaten in Frage stellen.
  • Kanadische Investitionen in Europa sind nicht mit einheimischen vergleichbar, weil sie grenzüberschreitend sind. Deshalb ist es kein Verstoß gegen den Gleichbehandlungsgrundsatz, wenn sie spezielle Rechte bekommen. Das Gericht akzeptiert in dem Zusammenhang auch die Zusagen der Kommission, sich um kleine und mittlere Unternehmen zu kümmern.

Das Gutachten des EuGH ist verbindlich und kann nicht juristisch angefochten werden. Nach dieser Entscheidung kann die EU-Kommission mit ihrer Handelspolitik wie bisher weitermachen. Doch nicht alles, was legal ist, ist auch gut.

Handel als Selbstzweck

Die Handelspolitik der Europäischen Union setzt darauf, mit immer mehr Freihandelsabkommen die Position europäischer Konzerne im globalen Handel zu stärken. Mehr globaler Handel ist aus ihrer Sicht ein Beitrag zur Entwicklung von Wohlstand. Doch diese Politik hat zerstörerische Nebenwirkungen auf die Umwelt, die Menschen und demokratische Institutionen. Am Beispiel von CETA lässt sich das sehr gut nachvollziehen:

  • Das Abkommen hat effektive Durchsetzungsmechanismen für die Rechte von InvestorInnen und die Vereinbarungen über Handelshemmnisse und Marktzugänge. Verstößt Kanada, die EU oder ein Mitgliedstaat dagegen, kann das schnell teuer werden. Ausgenommen sind die drei Kapitel über Arbeitnehmerrechte, Umwelt und Auswirkungen auf ärmere Länder. Wird gegen die Regeln in diesen Kapiteln verstoßen, gibt es keine Sanktionen.
  • Schon während der Verhandlungen übte Kanada Druck auf Umweltschutzregeln in der EU aus. Die Treibstoffqualitätsrichtlinie hätte den Import von Erdölprodukten aus kanadischen Teersanden verhindern können. Dabei handelt es sich um die dreckigsten fossilen Rohstoffe überhaupt; ihr Abbau hinterlässt riesige Mondlandschaften. Die kanadische Regierung vertrat während und nach den Verhandlungen die Interessen der kanadischen Bergbauindustrie stets offensiv.
  • CETA öffnet den Markt für landwirtschaftliche Produkte in beide Richtungen weiter. Es wird mehr Milch und Käse von Europa nach Kanada, mehr Schweine- und Rindfleisch von Kanada in die EU importiert werden. Trotz aller politischer Bekenntnisse für regionale, bäuerliche Landwirtschaft treibt das reale politische Handeln von EU-Kommission und Bundesregierung die Bäuerinnen und Bauern in immer mehr globalen Wettbewerb.
  • Wenn wir die international vereinbarten und aus wissenschaftlicher Sicht absolut notwendige Reduktion des Ausstoßes von Treibhausgasen erreichen wollen, geht kein Weg daran vorbei, weniger interkontinentalen Handel zu betreiben und die Wirtschaft zu ökologisieren und zu regionalisieren. Ein Abkommen wie CETA, das vor allem für mehr Handel sorgen soll, ist deshalb ein Schritt in die falsche Richtung.
  • CETA verschiebt politische Debatten in intransparente Gremien, die ein Paradies für LobbyistInnen sind und gibt international tätigen Konzernen die Möglichkeit, Staaten wegen demokratisch beschlossener Regeln zum Schutz der Umwelt auf horrenden Schadensersatz zu verklagen. Regeln, die im Abkommen direkt festgeschrieben werden, können nur mehr mit Zustimmung der kanadischen Seite geändert werden. So finden sich in CETA zum Beispiel Details zum Datenschutz für Studien zu Pestizid-Formulierungen (Artikel 20.30). Insgesamt verlieren wir durch solche Abkommen schleichend an Demokratie, weil die Veränderungen von Gesetzen für unsere gewählten Abgeordneten in den Parlamenten immer schwieriger wird.

Dass CETA verhandelt wurde, vorläufig in Kraft treten konnte und teilweise bereits ratifiziert ist, ist aber nicht die Schuld des Europäischen Gerichtshofs. Es ist eine Folge von politischen Entscheidungen. Die Regierungen der EU-Mitgliedstaaten haben das Verhandlungsmandat und Verhandlungsergebnis einstimmig angenommen. Im Europäischen Parlament hat in vollen Wissen um die Inhalte des Abkommens und großer öffentlicher Beobachtung eine Mehrheit für die Ratifizierung gestimmt.

Wie geht es weiter?

Das Bundesverfassungsgericht prüft derzeit die Vereinbarkeit von CETA mit dem deutschen Grundgesetz. Rund 125.000 BürgerInnen hatten sich einer Verfassungsbeschwerde der KollegInnen von Mehr Demokratie, Campact und Foodwatch angeschlossen. Es ist davon auszugehen, dass das Bundesverfassungsgericht das Gutachten des EuGH abgewartet hat und nun sein Urteil ausarbeitet.

Sollte das Bundesverfassungsgericht urteilen, dass CETA auch mit dem Grundgesetz vereinbar ist, folgt eine politische Entscheidung mit der Ratifizierung des Abkommens im Bundestag und Bundesrat. Lehnt eines dieser beiden Gremien das Abkommen ab, ist es gescheitert. Das Verfahren beginnt, wenn die Bundesregierung ein Ratifizierungsgesetz in den Bundestag einbringt. Dann ist der richtige Zeitpunkt, aktiv zu werden.

Die Entscheidung des EuGH heute hat nichts mit unserer Klage über den Zugang zu Protokollen von Sitzungen im Rahmen der regulatorischen Kooperation zu tun. Sie läuft weiter. Über den weiteren Verlauf der Klage informieren wir Sie in unserem Newsletter, sobald es etwas neues gibt.

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