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Paralleljustiz für Konzerne verstößt gegen EU-Recht

Foto: Jörg Farys / Die Projektoren

Foto: Jörg Farys / Die Projektoren

(6. März 2018) Heute fällte der Europäische Gerichtshof (EuGH) ein bahnbrechendes Urteil: Die Schiedsklausel im Bilateralen Investitionsschutzabkommen zwischen den Niederlanden und der Slowakei ist nicht mit dem EU-Recht vereinbar. Die dort verankerten Schiedsgerichte zur Beilegung von Streitfällen zwischen ausländischen Unternehmen und nationalen Regierungen sind nach Ansicht des EuGH unzulässig. Das Urteil ist richtungsweisend, weil ähnliche Klauseln in fast 200 weiteren innereuropäischen Abkommen verankert sind.

Diese bilateralen Abkommen zum Schutz von Investitionen ausländischer Unternehmen mit ihren intransparenten Schiedsgerichten stehen seit einiger Zeit stark in der Kritik. Sie bewirken, dass Regierungen zunehmend davor zurückschrecken, gemeinwohlorientierte Maßnahmen zum Schutz von Umwelt und Gesundheit umzusetzen. Werden dadurch nämlich zuvor von ausländischen Konzernen getätigte Investitionen wertlos, können diese das Land auf milliardenschwere Entschädigungszahlungen verklagen.

Rechtsgutachten: Energiecharta verstößt gegen EU-Recht

Erst vor zwei Wochen hat das Umweltinstitut München ein Rechtsgutachten veröffentlicht, das zeigt, dass auch der Vertrag über die Energiecharta gegen EU-Recht verstößt. Dieser ist die Grundlage der Fünf-Milliarden-Klage von Vattenfall gegen die Bundesrepublik Deutschland wegen des Atomausstiegs von 2011. Das Urteil des EuGH stützt die Ergebnisse dieses Gutachtens und unterstreicht den Handlungsbedarf für die EU-Mitgliedsstaaten.

Die EU-Kommission fordert die Mitgliedsstaaten bereits seit Jahren auf, die Bilateralen Investitionsschutzabkommen zu beenden, weil sie sowohl unnötig als auch mit EU-Recht unvereinbar seien. Die Bundesrepublik gehört zu den wenigen verbliebenen Verfechtern der innereuropäischen Investitionsschutzabkommen.

Unrechtmäßige Abkommen jetzt kündigen!

Die heutige Entscheidung läutet das Ende der Paralleljustiz für Konzerne in Europa ein. Das ist ein toller Erfolg für unseren jahrelangen Protest gegen umwelt- und menschenverachtende Handelsabkommen! Die Energiecharta sowie alle Abkommen mit Schiedsklauseln innerhalb der EU müssen nun unverzüglich beendet werden. Italien ist mit gutem Beispiel vorangegangen und hat diese Abkommen inklusive der Energiecharta bereits gekündigt. Die Bundesregierung sollte nun nachziehen und sich darüber hinaus bei den Vertragspartnern dafür einsetzen, dass die sogenannten ‚Zombieklauseln‘ nicht zur Anwendung kommen. Diese regeln, dass die Abkommen bis zu 20 Jahre nach der Kündigung wirksam bleiben.

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