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Umweltverbände fordern neues Konzept für Atommüll-Zwischenlagerung

Castor-Behälter für hoch radioaktiven Atommüll. Bleiben sie über 40 Jahre intakt? (Bild: GNS)

Castor-Behälter für hoch radioaktiven Atommüll. Bleiben sie über 40 Jahre intakt? (Bild: GNS)

(6. November 2018) Das Konzept für die Zwischenlagerung hoch radioaktiver Abfälle in Deutschland ist gescheitert. Schon heute werden zwei Atommüllager ohne Genehmigung betrieben.  Die Genehmigungen für bestehende Zwischenlager werden auslaufen, lange bevor die Einlagerung hoch radioaktiver Abfälle in ein tiefengelogisches Lager beginnen kann oder mögliche Alternativen umsetzbar sind. Gemeinsam mit 70 Anti-Atom Initiativen und Umweltverbänden fordert das Umweltinstitut deshalb, dass neue Konzepte für die Zwischenlagerung hoch radioaktiver Abfälle erarbeitet werden. Eine zentrale Forderung des heute veröffentlichten gemeinsamen Positionspapiers ist die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit in diesem Prozess.

Das Positionspapier "Zwischenlagerung hoch radioaktiver Abfälle" ist im Rahmen der Atommüllkonferenz, einem regelmäßigen bundesweiten Treffen von Initiativen, Umweltverbänden und kritischen WissenschaftlerInnen, entstanden. Auch Initiativen von 15 Zwischenlager-Standorten in Deutschland sind daran beteiligt. Es ist explizit kein Plädoyer für eine dauerhafte Oberflächenlagerung hoch radioaktiver Abfälle. Doch auch bis zur Beendigung der Oberflächenlagerung müssen die Abfälle so sicher wie möglich gelagert werden.

Derzeit lagern mehr als 1.000 Castor-Behälter mit hoch radioaktiven Abfällen in den zentralen Zwischenlagern in Ahaus, Gorleben und Lubmin sowie in den dezentralen Zwischenlagern in Jülich und an 12 AKW-Standorten. In den kommenden Jahren wird die Anzahl der Castor-Behälter sogar noch auf etwa 1.900 anwachsen. In dem Positionspapier fordern wir deshalb, die bestehenden Probleme zu lösen.

Mangelhafte Sicherheit bei bestehenden Zwischenlagern beheben

Von behördlicher Seite wurde den Transport- und Lagerbehältern eine Sicherheit über 40 Jahre zugebilligt. Doch schon für diese Lagerdauer und erst recht für die unausweichliche Verlängerung um mehrere Jahrzehnte gibt es keine zuverlässigen Sicherheitsnachweise. Diese müssen dringend nachgereicht werden.

Außerdem entsprechen die bestehenden Zwischenlager nicht den notwendigen Sicherheitsanforderungen. So wurde beispielsweise dem Zwischenlager Brunsbüttel gerichtlich die Genehmigung wegen erheblicher „Ermittlungs- und Bewertungsdefizite“ entzogen.

Geltendes Recht durchsetzen

Im Zwischenlager in Jülich lagern seit 2013 mehr als 150 Castorbehälter allein aufgrund einer staatlichen Anordnung. Der damalige Betreiber, das Forschungszentrum Jülich, hatte die Betriebsgenehmigung einfach auslaufen lassen. Doch die die atomrechtliche Aufsichtsbehörde, das Wirtschaftsministerium Nordrhein-Westfalen (EWN), griff nicht entschieden ein. Damit dieser Fehler sich nicht bei anderen Zwischenlagern wiederholt, müssen sich die neuen Verantwortlichen – BGZ, EWN und BfE – vor dem Auslaufen von Betriebsgenehmigungen um Alternativen kümmern, statt die Probleme auszusitzen.

Der waffenfähige Atommüll des Forschungsreaktors Garching muss laut Betriebsgenehmigung vor der Endlagerung konditioniert werden. Ab 2019 sollen Transporte ins Zwischenlager Ahaus stattfinden. Die spätere Wiederaufarbeitung im Ausland steht als Option im Raum. Wir fordern, dass die Technische Universität endlich mit der Endwicklung eines sicheren Verfahrens vor Ort beginnt.

Transporte vermeiden

Atomtransporte mit hoch radioaktivem Atommüll in Transport- und Lagerbehältern stellen gerade angesichts der Terrorgefahren ein großes Sicherheitsrisiko dar, weil hier nur der Behälter Schutz bietet. Eine starke Beschädigung eines Behälters während des Transports durch einen Unfall oder Terrorangriff würde massive Strahlendosen in der Umgebung verursachen. Insbesondere deshalb müssen Atomtransporte vermieden werden.

Öffentlichkeitsbeteiligung

Angesichts der Dauer und Tragweite der Zwischenlagerung ist die Gesellschaft frühzeitig an der Diskussion und der Entwicklung dieser neuen Konzepte zu beteiligen. Dies ist eine der zentralen Forderungen des Positionspapiers. Es besteht die Chance, in einem Dialogprozess auf die Expertise von zivilgesellschaftlichen Organisationen und Bürgern zurückzugreifen. Damit die Öffentlichkeitsbeteiligung gelingen kann, müssen die Behörden der Gesellschaft aber Mitbestimmungsrechte einräumen und Mittel für gerichtliche Auseinandersetzungen bereitstellen.

Positionspapier zur Zwischenlagerung hoch radioatktiver Abfälle

Gemeinsames Positionspapier mit Liste aller unterzeichnenden Verbände und Initiativen

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