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Radioaktive Abwässer in der Isar: Umweltinstitut erhebt Einwendung

Einleitungsbauwerk in der Isar bei Kilometer 130,3 mit Badestelle. Foto: Bürger gegen Atomreaktor Garching e.V.

Einleitungsbauwerk in der Isar bei Kilometer 130,3 mit Badestelle. Foto: Bürger gegen Atomreaktor Garching e.V.

(17. Januar 2019) Weitere 30 Jahre will die technische Universität München schwach radioaktive Abwässer aus dem Garchinger Forschungsreaktor und der Radiochemie in die Isar einleiten. Zum Genehmigungsantrag kann bis zum 25. Januar beim Landratsamt München Stellung genommen werden.  Das Umweltinstitut hat bereits Einwendungen eingereicht und kritisiert unter anderem die fehlende Betrachtung von möglichen Unfallszenarien.

Laut des dem Genehmigungsantrag beiliegenden Gutachtens tragen die radioaktiven Einleitungen der Garchinger Nuklearanlagen etwa 3,9 Prozent der künstlichen Strahlenbelastung der Bevölkerung durch Anlagen bei. Der Hauptanteil entfalle im Nahbereich Garching auf die Vorbelastung durch Abwässer aus medizinischen Quellen, wie etwa aus den Münchner Kliniken. Alle gesetzlichen Grenzwerte würden eingehalten.

Im Strahlenschutzgesetz ist aber auch das Prinzip der Minimierung radioaktiver Strahlenbelastung innerhalb von Grenzwerten verankert. Die Vorbelastung der Isar rechtfertigt keine zusätzliche Verschmutzung. Die einzelnen Kritikpunkte sind im Einwendungsschreiben zusammengefasst. Im Wesentlichen fordert das Umweltinstitut:

  • Die Prüfung von Alternativen, inklusive einer kompletten Vermeidung der Einleitung radioaktiver Abwässer in die Isar.
  • Eine genauere Spezifikation der einzuleitenden Radionuklide sowie die Bekanntmachung der aus dem bisherigen Betrieb eingeleiteten Stoffe. Ohne dieses Wissen können die Gefahren für Mensch und Natur nicht beurteilt werden.
  • Eine Verringerung der Antragswerte für radioaktive Einleitungen des FRM II in die Isar im Vergleich zum Erst-Antrag vor 20 Jahren, begründet durch technischen Fortschritt und Betriebserfahrung.
  • Die Berücksichtigung in der Dosisberechnung für die Bevölkerung, dass die Abwässer stoßweise und nicht kontinuierlich abgegeben werden.
  • Eine Prüfung von Fehlerquellen und Unfallrisiken.
  • Die Inbetrachtziehung einer Stilllegung des Garchinger Reaktors, bei der langfristig der Großteil der beantragten radioaktiven Einleitungen entfallen würde. Mit dem Ablauf der vereinbarten Umrüstungsfrist weg von atomwaffenfähigem Uranbrennstoff zum 31.12.2018 ist die Betriebsgenehmigung erloschen.
  • Keine Ausübung von Druck auf das Landratsamt: Die TU München begründet ihren Antrag unter anderem damit, dass das Projekt FRM II nicht in Frage gestellt werden dürfe, weil es aus Steuermitteln und Privatisierungserlösen finanziert worden sei. Diese Formulierung ist inakzeptabel, zumal die Privatisierung von Staatseigentum zugunsten des Reaktors nicht der Fehler des Landratsamtes war.

In unserer Einwendung bitten wir das Landratsamt die oben genannten Punkte zu berücksichtigen. Wir behalten uns vor, Ergänzungen bei einer mündlichen Anhörung anzubringen.

Mitmachen

In der Kommunalpolitik wird das Anliegen der Garchinger Nuklearanlagen heiß diskutiert. Im Garchinger Stadtrat fand sich keine Mehrheit gegen den Antrag der TU. Man möchte den Wissenschaftlern vertrauen, aber die Laufzeit des Antrags auf 20 Jahre verkürzen. Die benachbarte Gemeinde Ismaning lehnt dagegen die Einleitung radioaktiven Abwassers in die Isar entschieden ab.

Alle Bürgerinnen und Bürger können bis zum kommenden Freitag, den 25.1. zum Verfahren schriftlich Stellung nehmen.
Adresse:
Landratsamt München
Fachbereich 4.4.2
Frankenthaler Str. 5-9
81539 München

Eine bearbeitbare Mustereinwendung finden Sie bei der Grünen Landtagsfraktion.

 

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