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Patente auf Bier? Einspruch!

Protest gegen Bier-Patente vor dem EPA

Protest gegen Bier-Patente vor dem EPA © Falk Heller

(28.09.2018) Die Brauereikonzerne Carlsberg und Heineken erhielten 2016 drei Patente auf Gerste, die bei der Herstellung von Bier und anderen Getränken zum Einsatz kommt. Dagegen haben wir Anfang 2017 gemeinsam mit No Patents on Seeds! und rund 40 anderen Nichtregierungsorganisationen Einspruch beim Europäischen Patentamt (EPA) eingereicht. Nun stehen die Verhandlungen zu unserem Einspruch an.

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(09.10.2018) Auch das zweite Patent auf Braugerste und Bier von Carlsberg und Heineken wurde lediglich eingeschränkt und nicht zurückgenommen. Auch gegen diese Entscheidung wollen wir Beschwerde einlegen.

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(04.10.2018) Das Europäische Patentamt hat am Dienstag nach einer öffentlichen Anhörung eines der Patente, die den Brauereikonzernen Heineken und Carlsberg erteilt worden waren, eingeschränkt.

Das Patent umfasste ursprünglich alle Pflanzen, in denen bestimmte unerwünschte Geschmacksstoffe fehlen. Nun wurde das Patent auf solche Pflanzen beschränkt, die eine bestimmte Mutation aufweisen, durch die die Bildung dieser Stoffe beeinflusst werden kann. Obwohl die Pflanzen aus herkömmlichen Züchtungsvorgängen stammen und diese Eigenschaft zufällig entstanden ist, gelten sie also als Erfindung. Das Patent gilt auch weiterhin für die Ernte, den Prozess des Brauens, auf Produkte wie Malz sowie für Getränke, die mit der Gerste hergestellt wurden.

Diese Entscheidung wollen wir nicht hinnehmen. Darum wird das Bündnis Beschwerde dagegen einlegen: Wir fordern weiterhin einen vollständigen Widerruf der Patente!

Ein weiteres Patent der Brauereikonzerne wird am 8. Oktober verhandelt, für ein drittes steht noch kein Verhandlungstermin fest.

Missachtung des Patentrechts

Die Patente, die die Brauereikonzerne erhalten haben, erstrecken sich auf die Ernte, den Prozess des Bierbrauens, auf Produkte wie Malz und Würze und nicht zuletzt auf die Getränke, die mit der patentierten Gerste hergestellt wurden.

Das Europäische Patentamt erteilt - wie auch in diesem Fall - immer wieder Patente auf Pflanzen und Tiere die aus herkömmlichen Züchtungsvorgängen stammen, obwohl es diese eigentlich gar nicht geben darf. Zuletzt hat das EPA Anfang des Jahres ein solches Patent auf Melonen an die niederländische Firma Enza Zaden vergeben.

Konzernen dienen Patente dazu, ihren Einfluss auf die Lebensmittelerzeugung noch weiter auszudehnen. Schon jetzt gibt es eine enorm starke Konzentration auf dem Lebensmittel- und Saatgutmarkt. So wird zum Beispiel die Hälfte des weltweiten Biermarkts von nur fünf Konzernen kontrolliert.

Bier-Patente müssen widerrufen werden

In unserem Einspruch fordern wir das europäische Patentamt auf, die erteilten Patente auf Gerste vollständig zu widerrufen, da sie nicht auf einer erfinderischen Tätigkeit beruhen und gegen das Verbot der Patentierung von „im Wesentlichen biologischen Verfahren zur Züchtung von Pflanzen oder Tieren" verstoßen.

Die Verhandlungen sind für den 2. und 8. Oktober 2018 angesetzt. Wir werden Sie an dieser Stelle über den Ausgang der Verhandlungen informieren.

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