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Öffentlichkeitsbeteiligung: Endlagersuche in der Schweiz

Nachholbedarf beim Sachplan geologische Tiefenlager
Im Felslabor Mont Terri im Schweizer Kanton Jura wird die Einschlussfähigkeit von Opalinuston-Gestein erforscht. Es liegt in 300 Meter Tiefe (Foto: Grünich via Wikimedia Commons)

Im Felslabor Mont Terri im Schweizer Kanton Jura wird die Einschlussfähigkeit von Opalinuston-Gestein erforscht. Es liegt in 300 Meter Tiefe (Foto: Grünich via Wikimedia Commons)

(4.4.2018) Hochradioaktiver Atommüll muss für über eine Million Jahre sicher in einem Endlager verwahrt werden. Ein schlüssiges Konzept dafür gibt es jedoch auch mehr als ein halbes Jahrhundert nach Inbetriebnahme der ersten Atomkraftwerke weltweit nicht. In der Schweiz soll mit dem „Sachplan geologisches Tiefenlager“ ein Endlager für nukleare Abfälle gefunden werden. Zur zweiten von insgesamt drei Etappen konnte im Rahmen einer sogenannten Vernehmlassung bis zum 8. März öffentlich Stellung genommen werden. Auch das Umweltinstitut beteiligte sich.
Einem Bericht des Südkurier zufolge wurden 1.200 Stellungnahmen eingereicht, davon 740 aus Deutschland. „Die eingegangenen Stellungnahmen werden in den nächsten Monaten ausgewertet und in einem Bericht zusammengefasst" erklärte die Sprecherin des schweizer Bundesamts für Energie (BfE) Marianne Zünd der Zeitung.

Der Sachplan geologische Tiefenlager

In der Schweiz ist die Suche nach einem Endlager für nukleare Abfälle im „Sachplan für geologische Tiefenlager“ geregelt, der in drei Etappen eingeteilt ist. Am Ende jeder Etappe entscheidet der Bundesrat über das weitere Vorgehen. Die Gesamtverantwortung trägt das Schweizer Bundesamtes für Energie (BfE). Die nationale Genossenschaft für die Endlagerung radioaktiver Abfälle (Nagra) ist mit der Entsorgung beauftragt. Ihre Vorschläge werden vom Eidgenössischen Nuklearsicherheitsinspektorat (ENSI) und der Kommission für nukleare Sicherheit (KNS) bewertet. Die Aufgabe der aktuellen Etappe 2 ist die Eingrenzung auf mindestens zwei Standorte pro Lagertyp (mittel bzw. hoch-radioaktiv), die Einbindung von sogenannten Regionalkonferenzen – Gremien aus lokalen Vertretern –, sowie die Platzierung der Oberflächenlagen. Die Regionalkonferenzen haben rein beratenden Charakter. Am Ende von Etappe 3 des Sachplans ist jedoch ein Volksentscheid möglich.

Stellungnahme des Umweltinstituts

Breiter Konsens herrscht bei Behörden und Zivilgesellschaft darüber, dass der Schutz der Bevölkerung vor Strahlenbelastung größte Priorität haben muss. Um das sicherzustellen, muss die Öffentlichkeit angemessen beteiligt sein. Alle drei Standorte „Zürich Nordost“, „Nördlich Lägern“ und „Jura Ost“ befinden sich im in Grenznähe zu Deutschland. Viele anliegende Gemeinden fühlen sich nicht angemessen vertreten und fordern daher zu Recht eine Ausweitung der Regionalkonferenzen und mehr Mitsprache. Insbesondere geht es den Betroffenen um den Grundwasserschutz des Rheins, sowie der ausreichenden Sicherung der Oberflächenanlagen, die teilweise näher an deutschen, als an schweizer Siedlungsgebieten liegen.

Das Umweltinstitut und andere Verbände, sowie Experten stellen die geologische Eignung der Schweiz für ein sicheres Tiefenlager grundsätzlich in Frage. Als Wirtsgestein für hochradioaktive Abfälle ist an allen drei Standorten Opalinuston-Gestein in Tiefen bis zu 900 Metern vorgesehen. Diese Tonschichten sind nach gegenwärtigem Wissensstand die beste Alternative, jedoch sind sie nur etwa 100 Meter mächtig. Es ist zu bezweifeln, ob die Einschlusswirksamkeit ausreicht, zumal Störzonen das Platzangebot begrenzen. Weiterhin müssen Zonen aufsteigender Grundwässer, die Erosion des Deckgesteins in zukünftigen Eiszeiten, sowie die Stabilität des darunterliegenden Gesteins berücksichtigt werden. Es ist also durchaus möglich, dass am Ende von Etappe 3 festzustellen ist, dass sich keiner der ausgewählten Standorte für ein sicheres Endlager eignet. Dieser Fall muss frühzeitig berücksichtigt werden.

Einen Zeitpunkt zum Ausstieg aus der Atomenergie hat die Schweiz bislang nicht festgesetzt. Dies ist aber zwingend nötig, um die gesamte Menge des einzulagernden Atommülls zu beziffern. Erst dann kann zielführende ein entsprechend großes Endlager gesucht werden. Die aktiven Schweizer AKW gingen zwischen 1969 und 1984 ans Netz, ihre geplante Betriebszeit ist damit größtenteils abgelaufen. Aus sicherheitsrelevanten Gründen ist ein Weiterbetrieb keinesfalls hinnehmbar.

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