Wo Grundrechte bedroht sind, können wir nicht wegsehen

(27.4.2018) Polizeiaufgabengesetz, oder kurz PAG - das klingt zunächst nicht nach einem originären Thema für das Umweltinstitut. Und doch war für uns schnell klar, dass wir die Pläne der bayerischen Landesregierung für die Neuordnung des Polizeiaufgabengesetzes nicht ignorieren können. Denn dieses Gesetz, dass die Landesregierung schon im Mai verabschieden will, hat es in sich:
Bereits 2017 wurde beschlossen, dass die bayerische Polizei Menschen aufgrund einer abstrakten „drohenden Gefahr“ bis zu drei Monate in Haft nehmen kann. Die Haftdauer kann danach immer wieder um weitere drei Monate verlängert werden.
Zusätzlich ist jetzt unter anderem geplant:
- der Polizei zu ermöglichen, Telefonate und Briefverkehr auch ohne Anzeichen einer Straftat zu überwachen
- Nachbarn und FreundInnen als Polizeispitzel einzusetzen
- Automatisierte Video-Überwachung mit Gesichtserkennung
- Einsatz von Drohnen und Bodycams
- Durchsuchung von Cloud-Speichern und Privatcomputern
- Einsatz von „Staatstrojanern“
- DNA-Analyse als erkennungsdienstliche Maßnahme.
Diese Maßnahmen, die die Überwachungskompetenzen der Polizei stärker als jedes andere Gesetz seit 1945 ausweiten, richten sich nicht nur gegen tatsächliche oder vermeintliche TerroristInnen, sondern können gegen alle Menschen, soziale Bewegungen, Proteste oder Streiks gerichtet werden. Zusammen mit den bereits 2017 beschlossenen Änderungen am Polizeiaufgabengesetz wird die bayerische Polizei damit zunehmend zu einer Überwachungsbehörde - die Grenzen zum Geheimdienst verschwimmen.
Bundesweite Bedeutung bekommt das neue bayerische PAG dadurch, dass es nach dem Willen von Bundesinnenminister Horst Seehofeer (CSU) als Vorbild für die Überarbeitung der Polizeigesetze überall in Deutschland dienen soll. Damit wird es zur Bedrohnung für die Grundreche aller in Deutschland lebender Menschen. Tatsächlich sind ähnliche Gesetzesvorhaben bereits in mehreren weiteren Bundesländern geplant.
Die geplanten Grundrechtseingriffe treffen uns alle als Individuen, aber sie bedrohen auch unsere Arbeit als Umweltorganisation.
Die Demokratie lebt davon, dass Menschen ihre Meinung öffentlich kundtun können, ohne deswegen Repressalien fürchten müssen. Unsere Kampagnen für den Umweltschutz wären ohne friedlichen Protest nicht möglich. Doch es steht zu befürchten, dass sich viele Menschen nicht mehr trauen, an Demonstrationen oder Protestaktionen teilzunehmen, wenn sie wissen, dass sie dabei von der Polizei überwacht werden könnten.
Das gilt umso mehr, wenn man den Umstand berücksichtigt, dass die Polizei in Deutschland in der Vergangenheit durchaus rabiat gegen die Umweltbewegung vorgegangen ist. Als 1986 im bayerischen Polizeiaufgabengesetz die Höchstdauer für den so genannten Unterbindungsgewahrsam von zwei auf 14 Tage erhöht wurde und der Einsatz von Gummigeschossen gegen Menschen erlaubt wurde, war der politische Hintergrund der Konflikt um die Wiederaufbereitungsanlage für Atommüll in Wackersdorf.
Wer als Bereicherung und wer als Gefahr für die Gesellschaft angesehen wird, das ist eine Frage der öffentlichen Stimmung und der politischen Mehrheiten. Rechtsstaatliche Prinzipien sollen diese Schwankungen überdauern. Dass nur überwacht und eingesperrt werden darf, wer eine konkrete Straftat begangen oder geplant hat, ist eines davon.
Umfassende Überwachungs- und Durchgriffsbefugnisse der Polizei können missbraucht werden - das zeigt nicht nur die deutsche Vergangenheit, das lehren uns leider auch zahlreiche aktuelle Beispiele aus weniger demokratischen Ländern.
Gerade in Zeiten eines erstarkenden Rechtspopulimus wird deutlich, dass wir auch im Jahr 2018 in Deutschland und Europa keineswegs selbstverständlich davon ausgehen können, dass dieses Machtmittel immer in demokratischen und verantwortungsbewussten Händen liegen wird. Auch deshalb lehnen wir die geplante Neufassung des bayerischen Polizeiaufgabengestzes entschieden ab.

Das Logo des Aktionsbündnisses #noPAG, an dem sich auch das Umweltinstitut beteiligt
Gemeinsam in einem breiten Bündnis rufen wir für den 10. Mai zu einer Großdemonstration gegen das PAG in München auf. Wir fordern den Bayerischen Landtag auf, die geplanten Änderungen am Polizeiaufgabengesetz nicht zu beschließen und die im August 2017 beschlossene Einführung der „drohenden Gefahr“ und der theoretisch möglichen unendlichen Haft zurückzunehmen.
Bitte kommen auch Sie: Die Demonstration startet am 10. Mai 2018 ab 13.00 Uhr auf dem Marienplatz in München.
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