Neue Gentechnik: Breites Bündnis drängt auf Regulierung

(03.07.2018) Am 25. Juli wird der Europäische Gerichtshof sein Urteil darüber fällen, ob neue Gentechnikmethoden in Zukuft auch als solche gelten werden oder nicht. Auf dieser Grundlage werden die EU-Kommission und die Mitgliedstaaten darüber entscheiden, ob und wie die neuen Methoden künftig reguliert werden.
Im Hinblick auf das lang erwartete Urteil hat heute ein breites Bündnis aus Umweltorganisationen, Anbauverbänden und Saatgutinitiativen eine gemeinsame Resolution an die zuständigen PolitikerInnen verschickt.
Im März 2015 hatten französische Verbände eine Klage beim französischen Verwaltungsgericht Conseil d‘État eingereicht. Sie wollen sich damit gegen einen Artikel des französischen Umweltgesetzes wehren, wonach Organismen, die durch Genome Editing - also mit Hilfe so genannter Gen-Scheren - gewonnen wurden, nicht als gentechnisch verändert gelten. Diese Klausel im französischen Gesetz soll die europäische Freisetzungsrichtlinie 2001/18/EG umsetzen, die auf europäischer Ebene den Umgang mit gentechnisch veränderten Organismen in der Landwirtschaft regelt. Da es sich also um europäisches Recht handelt, baten die französischen Richter ihre Kollegen beim Europäischen Gerichtshof (EuGH) um Hilfe.
Die EU-Kommission hat sich bis heute nicht dazu geäußert, ob einige der neuen Gentechnikmethoden künftig auch rechtlich als Gentechnik behandelt werden. Auch sie wartet das kommende Urteil des EuGH ab, um diese Frage abschließend zu beantworten. Das Urteil hat damit weitreichende Konsequenzen über den zukünftigen Umgang mit der Gentechnik in ganz Europa.
Aus diesem Grund appellieren wir heute gemeinsam mit einem breites Bündnis aus 21 Umweltorganisationen, Anbauverbänden und Saatgutintiativen an den Bundestag und Europaabgeordnete. Die AdressatInnen sollen sich mit uns gemeinsam für die Regulierung der neuen gentechnischen Verfahren nach dem Gentechnikrecht einsetzen. Sie sollen das Vorsorgeprinzip durchsetzen und unsere Wahlfreiheit sichern!
Gentechnik in der Landwirtschaft (Grüne Gentechnik) ist in Deutschland und Europa ein Angebot ohne Nachfrage. Denn die Mehrheit der Verbraucherinnen und Verbraucher lehnt genverändertes Essen ab und das nicht ohne Grund. Daran ändert sich auch nichts, wenn es sich um neue Methoden handelt, die unter anderem Namen verkauft werden.
Die PolitikerInnen in Europa müssen den Wunsch der VerbraucherInnen nach gentechnikfreiem Essen respektieren. Doch eine Wahl besteht nur dann, wenn gentechnisch veränderte Lebensmittel auch als solche gekennzeichnet werden, unabhängig davon ob es sich um neue oder alte Gentechnikmethoden handelt.
Die deutsche Bundesregierung muss hierbei den Zielen gerecht werden, die sie im Koalitionsvertrag festgehalten hat. Dort steht "Im Anschluss an die noch ausstehende Entscheidung des Europäischen Gerichtshofes (EuGH) zu den neuen molekularbiologischen Züchtungstechnologien werden wir auf europäischer oder gegebenenfalls nationaler Ebene Regelungen vornehmen, die das Vorsorgeprinzip und die Wahlfreiheit gewährleisten."
Weitergehende Informationen
Hier geht's zum gemeinsamen Brief
Hier finden Sie mehr Informationen zu den neuen Gentechnikmethoden
Benachrichtigungen