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Nach erfolgreicher Klage: Behörde erteilt Auskunft zu Insektengiften

© ajcespedes / pixabay.com

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(25.06.2018) Erst Ende April wurden drei für Bienen, Hummeln, Schmetterlinge und andere Insekten besonders gefährlichen Insektengifte aus der Gruppe der Neonicotinoide verboten. Doch schon droht die nächste Gefahr: Drei neue Pestizide mit ganz ähnlicher Wirkung könnten schon bald auf den Markt kommen.

Ginge es nach dem zuständigen Bundesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit (BVL), sollten wir das eigentlich gar nicht wissen. Doch nach einem gewonnen Rechtsstreit musste die Behörde dem Umweltinstitut Auskunft darüber erteilen, ob Zulassungsanträge für das neue Insektengift Flupyradifuron vorliegen.

Auskunft bestätigt Befürchtungen

Nach fast zwei Jahren haben wir nun endlich die geforderten Informationen bekommen. Die Auskunft bestätigt unsere Befürchtungen: In Deutschland liegen tatsächlich fünf Anträge für die Zulassung von Pestizidmischungen mit Flupyradifuron vor. Außerdem haben wir erfahren, dass schon im August erste Insektengifte mit dem Wirkstoff auf den Markt kommen könnten.

Dass den Behörden Zulassungsanträge für Pestizidmischungen mit den beiden anderen Wirkstoffen Sulfoxaflor und Cyantraniliprol vorliegen, hatten bereits Kleine Anfragen der Grünen und Linken Bundestagsfraktionen ans Licht gebracht. Deshalb hat das Umweltinstitut sich vor Gericht darauf beschränkt, Auskünfte über Flupyradifuron einzuklagen.

Mehr zum Hintergrund unsere Klage erfahren Sie hier.

Neue Insektengifte als Ersatz für Neonics

Flupyradifuron ist ein neues Insektizid, das schon in sehr geringen Mengen tödlich für Bienen und andere Insekten wirkt. Es gilt zusammen mit den Wirkstoffen Sulfoxaflor und Cyantraniliprol als möglicher Ersatz für die Wirkstoffe Imidacloprid, Clothianidin und Thiamethoxam. Diese Insektengifte aus der Gruppe der Neonicotinoide wurden Ende April 2018 EU-weit für den Einsatz im Freiland verboten, da sie besonders bienengefährlich sind. Die drei neuen Insektengifte haben eine ähnlich verheerende Wirkung wie diese Neonicotinoide. Der Wirkmechanismus von Flupyradifuron und Sulfoxaflor ist sogar derselbe, so dass man auch bei diesen beiden Wirkstoffen von Neonicotinoiden sprechen kann.

Was der Biene schadet, muss vom Markt?

Landwirtschaftsministerin Julia Klöckner lässt sich gerne mit dem markigen Satz „Was der Biene schadet, muss vom Markt“ zitieren. Das nützt allerdings wenig, wenn für jeden verbotenen Wirkstoff ein Gift zugelassen wird, das bekanntermaßen ähnlich gefährlich ist. Was der Biene und anderen Insekten schadet, darf gar nicht erst auf den Markt kommen – sonst werden wir das Insektensterben niemals aufhalten. Wir fordern von den zuständigen Ministerinnen für Umwelt und Landwirtschaft: Die neuen Insektengifte dürfen in Deutschland gar nicht erst zugelassen werden.

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