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Klimaklage: Die erste Hürde ist geschafft!

(29. August 2018) Zehn Familien sind gegen die EU vor Gericht gezogen – sie sind der Meinung, dass mehr gegen den Klimawandel unternommen werden muss. Die EU hat nun Gelegenheit, sich innerhalb von zwei Monaten zur Notwendigkeit einer Erhöhung der Klimaziele zu äußern. Doch während sich der EU-Klimakommissar aufgeschlossen für eine ambitioniertere Klimapolitik zeigt, spricht sich Kanzlerin Angela Merkel dagegen aus.  

Anfang August wurde die Klimaklage von zehn Familien aus Deutschland, Europa und anderen Teilen der Welt den beklagten Institutionen – dem Europäischen Parlament und dem Rat – zugestellt und zwei Wochen später im Amtsblatt veröffentlicht. Damit wurde eine erste Hürde genommen, auch wenn damit noch nicht über die Zulässigkeit, insbesondere die Klagebefugnis der KlägerInnen, entschieden wurde. Bereits vor der Zustellung hätte die Klage für „offensichtlich unzulässig“ erklärt werden können. Dies war nicht der Fall.  

In ihrer Klage werfen die Familien der EU vor, durch zu schwache Klimaziele ihre Grundrechte zu verletzen. Die Klageschrift betont, dass die EU rechtlich verpflichtet sei, keinen Schaden zu verursachen und die Grundrechte ihrer BürgerInnen zu schützen. Zur Abwendung gefährlicher Klimawandelfolgen müsse die EU ihre Ziele für 2030 deutlich verbessern.

Ambitioniertere EU-Klimaziele?

Mitte August hat sich nun der EU-Klimakommissar Miguel Arias Cañete für höhere EU-Klimaziele ausgesprochen. Er kündigte an, zu dieser Frage im Oktober einen offiziellen Beschluss der EU-Staaten erreichen zu wollen. Das EU-Ziel für 2030 solle in Zukunft eine Minderung der CO2-Emissionen um 45 Prozent gegenüber dem Basisjahr 1990 anvisieren. Bislang ist vorgesehen, die CO2-Emissionen um 40 Prozent zu reduzieren. Aus Sicht der KlägerInnen der Klimaklage ist auch dieser Vorstoß nicht ausreichend. In ihrer Klageschrift belegen sie wissenschaftlich umfassend, dass ein rechtmäßiges Klimaziel bei einer Reduktion von mindestens 50 bis 60 Prozent bis 2030 (gegenüber 1990) liegt – 40 Prozent sei hingegen unrechtmäßig.

Angela Merkel als Bremserin

Doch bereits die nun vorgeschlagene Zielerhöhung stößt auf Widerstand. Bundeskanzlerin Angela Merkel zeigt sich „nicht so glücklich“ über die Vorschläge. Die Regierungschefin lässt verlauten, es müssten erstmal die Ziele eingehalten werden, „die wir uns gesetzt haben“. Damit nimmt sie Bezug darauf, dass ihre Regierung bereits dabei versagt, ihre selbstgesetzten Klimaziele bis 2020 zu erreichen. Dies liegt unter anderem an der Verschleppung des bundesweiten Kohleausstiegs, der Aushöhlung des erfolgreichen Erneuerbare-Energien-Gesetzes (EEG) und des Hinauszögerns einer umfassenden Verkehrswende.

Die Klage der Familien vor dem Gericht der Europäischen Union könnte bei einem Erfolg zu einer klimapolitischen Wende in der EU beitragen. In jedem Fall leistet sie einen wichtigen Beitrag zur Debatte um den dringend notwendigen Klimaschutz – indem sie auf dessen Relevanz für die Einhaltung der Grundrechte verweist. „Wir hoffen“, so Maike Recktenwald, eine der Klägerinnen, „dass wir mit der Klage wenigstens einen Stein ins Wasser geworfen haben, der dann Ringe zieht.“ Ein Wunsch, dem auch wir uns mit unserer Unterstützung der Klage anschließen.

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