Glyphosat-Plagiat: Antwort auf unsere Dienstaufsichtsbeschwerde
(14.02.2018) Letzten Oktober haben wir Dienstaufsichtsbeschwerde gegen den Präsidenten des Bundesinstituts für Risikobewertung (BfR) Prof. Dr. Dr. Andreas Hensel eingereicht und forderten die Aufklärung der Skandale um das Wiederzulassungsverfahren von Glyphosat. Nun haben wir aus dem Bundesministerium für Landwirtschaft eine Antwort auf unsere Beschwerde erhalten – diese fällt insgesamt enttäuschend aus.
Da Deutschland der "berichterstattende Mitgliedsstaat" für die Zulassung von Glyphosat in Europa war, hat das BfR die Risikobewertung durchgeführt. Diese Bewertung war die entscheidende Vorarbeit für die europäischen Behörden, die Europäische Lebensmittelsicherheitsbehörde EFSA und die Europäische Chemikalienagentur EChA. Deren Schlussfolgerung, dass Glyphosat wahrscheinlich nicht krebserregend sei, beruhte in erster Linie auf dem Bewertungsbericht des BfR und lieferte die Begründung für die inzwischen beschlossene Wiederzulassung des Wirkstoffs in der EU für weitere fünf Jahre.
Der Anlass für die vom Umweltinstitut eingereichte Dienstaufsichtsbeschwerde war das Gutachten des Plagiatsprüfers Dr. Stefan Weber. Das Gutachten bestätigt, dass das BfR wesentliche Teile seiner Bewertung der Gesundheitsgefahren des Unkrautvernichters direkt aus dem Antrag der Herstellerfirma Monsanto abgeschrieben hat.

Der Protest aus der Bevölkerung gegen Glyphosat ist groß. Bild: A. Thalhammer
Das Landwirtschaftsministerium sieht keinen Rechtsverstoß in der Vorgehensweise des BfR. Denn die EU-Leitlinien seien nicht rechtsverbindlich. Doch man fragt sich schon, wofür es Leitlinien gibt, wenn sich keiner daran hält?
Aufgrund der fehlenden Kenntlichmachung ist für LeserInnen nicht nachvollziehbar, welche Bewertungen vom Antragsteller stammen und welche vom BfR. Fraglich ist auch, inwiefern für andere Mitgliedstaaten, die die Bewertung überprüfen, klar war von wem welche Aussage stammt. Außerdem ist durch diese Vorgehensweise nicht erkennbar, ob die Behörde überhaupt eine eigenständige Risikobewertung durchgeführt hat.
Das Vorgehen, „relevante Passagen aus eingereichten Dokumenten“ der Antragsteller in die Bewertungsberichte der Behörden zu integrieren, sei „üblich und anerkannt“, so schreibt es das Landwirtschaftsministeriums in seiner Antwort auf unsere Beschwerde. Solange die integrierten Passagen vor der Übernahme von den Behörden geprüft und für die LeserInnen eindeutig gekennzeichnet werden, wäre daran auch nichts auszusetzen. Aber genau das ist eben nicht der Fall.
An dieser Stelle können wir einen Erfolg verbuchen. Denn in der Antwort heißt es: „Wegen der gebotenen Transparenz im Bewertungsverfahren wird das BfR allerdings künftig eine eindeutige Abgrenzung der Bewertungen der Bewertungsbehörden von der Bewertung der Antragsteller vornehmen.“
In seiner Antwort verweist der Prüfer darauf, dass es üblich sei Leserbriefe, die in anerkannten Fachzeitschriften veröffentlicht wurden, in die Bewertung mit einfließen zu lassen. Ziel sei es hierbei, die „Vielfalt der Meinung angemessen zu dokumentieren“ und die „wissenschaftliche kontroverse Diskussion vollständig abzubilden“.
Darauf, dass darunter Leserbriefe von MitarbeiterInnen von Monsanto waren und dass zahlreiche Studien, die in wissenschaftlichen Fachzeitschriften veröffentlicht wurden, vom BfR als nicht zuverlässig abgelehnt wurden, wird nicht eingegangen. Einer Abbildung der kontroversen Meinung von WissenschaftlerInnen zu Glyphosat kommt dieses Vorgehen daher nicht nahe.
Unsere Bedenken konnten durch die Überprüfung nicht ausgeräumt werden. Für mehr Klarheit könnte nun allerdings doch noch von anderer Seite gesorgt werden: Das EU-Parlament hat beschlossen, einen Sonderausschuss einzurichten, der das fragwürdige Zustandekommen der Wiederzulassung von Glyphosat untersuchen soll. Der Sonderausschuss soll im März mit seiner Arbeit beginnen und im November 2018 ein Ergebnis vorzeigen. Der Ausschuss soll außerdem Empfehlungen zur Verbesserung der Genehmigungsverfahren von Pestiziden erarbeiten.
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