Glyphosat: Einschränkungen statt Verbote
(20.04.2018) Diese Woche hat Agrarministerin Julia Klöckner ihren Plan zum weiteren Umgang mit Glyphosat vorgestellt. Von einem Verbot ist nicht die Rede. Es soll zwar Einschränkungen geben, doch diese reichen bei weitem nicht aus.
Nach Ministerin Klöckners Strategie soll der Glyphosat-Einsatz zwar beschränkt werden, zahlreiche Anwendungsmöglichkeiten bleiben aber erlaubt. So dürfen bestimmte Unkräuter weiter mit Glyphosat bekämpft werden. In Regionen, in denen es Hecken und Saumstrukturen gibt, darf der Unkrautvernichter weiterhin verwendet werden. Die Begründung: Schließlich gebe es dort genügend Rückzugsräume für Vögel und Insekten. Wie weit solche Rückzugsräume voneinander maximal entfernt sein dürfen, damit LandwirtInnen weiter Glyphosat spritzen dürfen, ist bisher jedoch nicht klar. Selbst die hochumstrittene Vorerntebehandlung (Sikkation) - also das Totspritzen von Getreide kurz vor der Ernte - wird nicht endgültig verboten.
Verboten werden soll der Einsatz auf Spielplätzen, Parks und Sportanlagen. In Haus- und Kleingärten soll Glyphosat allerdings weiterhin angewendet werden dürfen, wenn die AnwenderInnen einen Sachkundenachweis für den Einsatz von Pestiziden vorweisen können. Hausmeisterdienste, die die Gärten von Hausanlagen betreuen, sind zum Beispiel häufig im Besitz solcher Nachweise. Dabei wäre gerade im Haus- und Kleingartenbereich ein komplettes Verbot problemlos sofort umsetzbar.
Für die Deutsche Bahn, die größte Einzelanwenderin von Glyphosat in Deutschland, gibt es keine Einschränkungen. Dabei gäbe es auch hier nicht-chemische Alternativen, wie das Abflammen.
In Natur- und Wasserschutzgebieten soll der Unkrautvernichter in Zukunft gar nicht mehr zum Einsatz kommen. Dass in solchen Gebieten überhaupt Pestizide eingesetzt werden können, ist absurd. Dieser Umstand muss dringend geändert werden!
Der Verordnungsvorschlag der Agrarministerin geht nun zur Ressortabstimmung ins Bundesumweltministerium. Umweltministerin Svenja Schulze zeigt sich aber skeptisch: Für ein grundsätzliches Ende des Glyphosat-Einsatzes - wie im Koaltionsvertrag vereinbart - müssten weitere Schritte folgen.
Die von Ministerin Klöckner vorgeschlagenen Einschränkungen sollen frühestens 2019 in Kraft treten. Ein Totalverbot hält die Agrarministerin nicht für EU-rechtskonform. Dabei hat der EU-Gesundheitskommissar Andriukaitis in einer Pressemitteilung von 2016 betont, dass es durchaus möglich ist, glyphosathaltige Pestizide in den einzelnen Mitgliedstaaten zu verbieten, auch wenn der Wirkstoff Glyphosat auf EU-Ebene zugelassen ist.
In Deutschland läuft die Zulassung der meisten Pestizide, die Glyphosat enthalten, in diesem Jahr aus. Wenn sie nicht erneuert werden, dürfen die Gifte auch nicht mehr verwendet werden – das ist die Chance, jetzt ganz aus der Glyphosat-Anwendung auszusteigen! Agrarministerin Klöckner darf die EU-Zulassung von Glyphosat nicht als Ausrede für den weiteren Einsatz des Unkrautvernichters benutzen!
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