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Gentechnik und Pestizide: Streit um Produktion und Export

Rose Davies, flickr, Schweine, Trog, Futter

Foto: Rose Davies / flickr.com

(15.03.2018) Derzeit tobt innerhalb der EU-Kommission ein Streit darüber, wie rechtlich mit der Produktion von gentechnisch veränderten Organismen umzugehen ist. Vor allem dann, wenn sie für den Export in Nicht-EU-Länder gedacht sind.

Der konkrete Anlass ist ein Fall, in dem illegale Futtermittel auf den europäischen Markt kommen konnten.

Japanische Firma mogelt aus Kostengründen

Wie die französische Zeitung Le Monde berichtet, wurden in Frankreich illegale gentechnisch veränderte Organismen gefunden. Und zwar tauchten genmanipulierte Bakterien der Firma Ajinomoto in Futtermitteln für Wiederkäuer (z.B. Kühe), Schweine und Lachse auf. Ajinomoto ist eine japanische Firma, die in Frankreich eine Fabrik für Futtermittel betreibt.

Die genmanipulierten Bakterien werden von der Firma genutzt, um bestimmte Aminosäuren zu erzeugen. Ajinomoto hatte es sich anscheinend aus Kostengründen gespart, die von den Bakterien produzierten Aminosäuren zu reinigen. Das hat dazu geführt, dass (tote) Bakterien zusammen mit den Aminosäuren, die als Zusätze für Futtermittel verwendet werden, illegal in Futtermitteln für den europäischen Markt gelandet sind.

Die gentechnisch erzeugten Aminosäuren waren laut Firma wohl eigentlich als Zusatz für Futtermittel gedacht, die in Nicht-EU-Länder exportiert werden. Die gentechnisch veränderten Bakterien selbst sind nämlich innerhalb der EU als Zusatz in Lebens- und Futtermitteln verboten.

Herkunftsverschleierung? Export und Export und ...

Aber wie konnte es passieren, dass in der EU nicht zugelassene Produkte auf dem europäischen Markt auftauchen? Wird ein (Ausgangs-)Produkt mehrmals exportiert und importiert und in verschiedenen Ländern eventuell auch noch weiter verarbeitet, so wird die Nachverfolgbarkeit schwierig und immer schwieriger.

So ist es auch im vorliegenden Fall geschehen. Bakterien wurden in Frankreich gentechnisch verändert, zur Produktion von bestimmten Aminosäuren. Die Aminosäuren wurden dann zusammen mit Resten der Bakterien nach Belgien und Ungarn exportiert und dort weiterverarbeitet. Der belgische Verarbeiter exportierte seine Futtermittel jedoch nicht nur auf den asiatischen Markt, sondern über einen Zwischenhändler in Estland auch nach Italien, Rumänien und in die baltischen Länder.

Simple Aminosäure, komplizierte Lieferkette
Was bedeutet "auf den Markt bringen"?

Der Hersteller Ajinomoto behauptet nun, dass sein Vorgehen nach europäischem Recht absolut legal sei. Denn die betreffende EU-Verordnung regelt nicht klar, was der Ausdruck "auf den Markt bringen" eigentlich bedeutet.

Die beiden zuständigen Abteilungen innerhalb der EU-Kommission streiten nun darüber, wie diese Frage zu interpretieren sei. Die für Gentechnik zuständige Abteilung hält das Vorgehen von Ajinomoto in Frankreich für illegal, weil mit dem Verkauf der Biomasse an den belgischen Verarbeiter die nicht-zugelassenen Bakterien auf den europäischen Markt gekommen sind. Dagegen hält die für Tierernährung zuständige Abteilung das Vorgehen für legal, so lange die Endprodukte aus der EU heraus exportiert werden.

Der Ausgang des Streits innerhalb der Kommission hat weitreichende Bedeutung für die Produktion und den Export sowohl von gentechnisch veränderten Organismen, wie auch Pestizidwirkstoffen und Pestiziden. Denn auch bei Pestiziden werden in der EU nicht zugelassene Wirkstoffe produziert und weiterverarbeitet.

Das Umweltinstitut München fordert

Die gegenwärtige Rechtsunsicherheit kann wie im vorliegenden Fall dazu führen, dass in der EU nicht zugelassene Waren absichtlich oder unabsichtlich auf den europäischen Markt gebracht werden, ohne dass dies rückverfolgbar wäre.

Um diese Unsicherheit zu beenden muss die Kommission klarstellen, dass nicht erst der Verkauf an Endabnehmer, sondern bereits der Verkauf an Weiterverarbeiter innerhalb der EU gleichbedeutet damit ist, ein Produkt in den Verkehr zu bringen.

Darüberhinaus fordern wir, dass  in der EU nicht erlaubte Produkte auch nicht in der EU für den Export produziert werden dürfen. Es kann nicht sein, dass wir z.B. Pestizide, die in Europa aus gesundheitlichen Gründen nicht mehr zugelassen sind, in andere Länder exportieren und so die Menschen dort gefährden.

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