Erfolg gegen Keime aus dem Stall

© branex / fotolia.com
(21.11.2018) Der hohe Einsatz von Medikamenten in der Tierhaltung ist eine Quelle multiresistenter Keime, gegen die kein Antibiotikum mehr hilft. Er dient dazu, die Tiere an die katastrophalen Haltungsbedingungen in den Tierfabriken anzupassen. Seit Oktober gilt nun eine neue, europaweit einheitliche Verordnung über die Herstellung, den Handel mit und die Vergabe von Tierarzneimitteln. Sie bringt einige Fortschritte, was auch ein Erfolg unserer Kampagne "Stoppt die Keime aus dem Stall" ist.
Als die EU-Kommission im Jahr 2014 ihren ersten offiziellen Vorschlag für eine neue Tierarzneimittelverordnung präsentierte, war er von der Idee eines möglichst freien Marktes geprägt. So sollte der Verkauf von Tierarzneimitteln im Internet erlaubt werden. Selbst die offensichtlichsten Probleme wie die vorbeugende Vergabe von Medikamenten an ganze Tiergruppen in Ställen oder den steigenden Einsatz von Reserveantibiotika in der Tiermast wollte die Kommission nicht angehen. Doch mit diesen Vorstellungen konnte sich die Kommission nicht durchsetzen.
Unsere 2015 gestartete Kampagne "Stoppt die Keime aus dem Stall" richtete sich an das Europäische Parlament. Mit detaillierten eigenen Vorschlägen, Lobby- und Öffentlichkeitsarbeit und einer Online-Aktion, bei der BürgerInnen aus Deutschland und Österreich rund 180.000 E-Mails an ihre Europaabgeordneten sandten, versuchten wir, die Position des Parlaments zu beeinflussen. Tatsächlich war der Bericht des Parlaments am Ende ganz anders, als der ursprüngliche Entwurf der Kommission. Auch wenn unsere Vorschläge zum Teil weit über das hinaus gingen, was am Ende beschlossen wurde, hatte der Druck und die öffentliche Aufmerksamkeit viel bewirkt.
Der dritte Beteiligte, der Rat der Regierungen der Mitgliedstaaten, kam erst Anfang 2018 zu einer Position. Der Trilog zwischen Parlament, Rat und Kommission ging dann jedoch recht schnell über die Bühne. Schon vor der Sommerpause nahm der Rat das Kompromisspapier an, am 24. Oktober 2018 stimmte dann auch das Europaparlament ab. Nun gilt die neue Verordnung, auch wenn die Übergangsphasen bis ins Jahr 2020 reichen.
Ein großer Fortschritt ist, dass der Einsatz von Reserveantibiotika in der Tierhaltung verboten wird. Die Verordnung spricht von antimikrobiellen Wirkstoffen, „die für die Behandlung bestimmter Infektionen beim Menschen vorbehalten bleiben müssen, damit die Wirksamkeit dieser antimikrobiellen Wirkstoffe erhalten bleibt.“
Während der Einsatz von Antibiotika in der Tierhaltung in den letzten Jahren in Deutschland insgesamt deutlich zurückgegangen ist, hat der Anteil von modernen Wirkstoffen - zum Beispiel Fluorchinolone oder Cephalosporine der 3. und 4. Generation - zugenommen. Dabei wirken diese Mittel oft noch gegen Bakterien, die gegen viele andere Antibiotika resistent geworden sind. Das Verbot des Einsatzes dieser Wirkstoffe in der Tierhaltung ist ein wichtiger Schritt, um ihre Wirksamkeit für die Humanmedizin zu erhalten.
Die EU-Kommission muss allerdings noch festlegen, welche Antibiotika dem Menschen vorbehalten bleiben. Es wäre sinnvoll und logisch, sich dabei an den Kategorien der Weltgesundheitsorganisation (WHO) zu orientieren. Es ist aber keineswegs sicher, dass die Kommission das machen wird. Womöglich entsteht um diese Einstufung erneut eine politische Auseinandersetzung.
Auch an anderen Stellen verbessert die neue Verordnung die Situation. So werden derzeit viele Medikamente an Tiere vergeben, die nicht krank sind, um Krankheiten vorzubeugen (Prophylaxe) oder weil andere Tiere in der selben Gruppe oder im selben Stall krank sind (Metaphylaxe). Diese Praktiken will die neue Verordnung auf Situationen beschränken, in denen ein Tierarzt die Notwendigkeit der Behandlung festgestellt und begründet hat.
Für Impfstoffe, die genmanipulierte Erreger enthalten, wird das Zulassungsverfahren nach der Freisetzungsrichtlinie wie bei genmanipulierten Pflanzen vorgeschaltet. Das war bisher nicht selbstverständlich, noch 2012 mussten wir gegen ein Experiment mit einem solchen Impfstoff klagen. Obwohl das in der Tierarzneimittelverordnung nur ein Detail ist, ist es wichtig, denn immerhin geht es um die Freisetzung genmanipulierter Krankheitserreger. Die neue Verordnung verbessert auch die Datenerhebung über die Verwendung von Antibiotika in der Tierhaltung. Der Verkauf von Medikamenten im Internet wird erlaubt, aber nur für Medikamente, die nicht verschreibungspflichtig sind.
An einigen Stellen ignoriert die neue Verordnung jedoch bekannte Probleme. So soll es zum Beispiel nach wie vor erlaubt sein, dass TierärztInnen Medikamente auch verkaufen – damit haben sie einen finanziellen Anreiz, hohe Mengen davon abzugeben. Ob Graubereiche, wie sie in Deutschland in der Vergangenheit exzessiv genutzt wurden, mit der neuen Verordnung Geschichte sind, muss sich erst noch zeigen.
Die Verordnung bietet den Mitgliedstaaten eine gewisse Flexibilität. Sie können teilweise bestehende Systeme behalten, auch wenn sie von der Verordnung abweichen. Es wird auch möglich sein Verbote auszusprechen, wenn Probleme für die öffentliche Gesundheit oder die Umwelt auftreten oder den Onlinehandel mit bestimmten Produkten im eigenen Land doch zu erlauben.
Abweichende Regeln bergen die Gefahr eines Wettbewerbs bei unterschiedlichen Standards. Wenn in Teilen des europäischen Binnenmarkts Tierarzneimittel zugänglicher und billiger sind als in anderen, könnten Tierfabriken dorthin abwandern, um bei schlechteren Standards billiger zu produzieren. Doch gerade dieses Problem wird durch die neue Verordnung deutlich kleiner. Im Vergleich zum bisherigen europäischen Regelwerk, dem Tierarzneimittelkodex in der Rechtsform einer EU-Richtlinie, ist sie sehr viel einheitlicher und durchsetzungsfähiger.
Insgesamt ist die neue Verordnung ein deutlicher Fortschritt. Wie weit sich unsere positiven Erwartungen erfüllen, liegt stark daran, wie sie um- und durchgesetzt wird.
Bei aller Freude über das Erreichte: Das Ende der Massentierhaltung ist auch mit der neuen Verordnung noch weit entfernt. Wir kämpfen deshalb weiter für eine umfangreiche Agrarwende!
Benachrichtigungen