Deutschland stimmt für Gentechnik

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(25.04.2018 - aktualisiert am 02.05.2018) Die Wiederzulassung für den Import der gentechnisch veränderten Zuckerrübe H7-1 steht an. Die Abstimmung im zuständigen Ausschuss der Kommission verlief überraschend: Nach Jahren der Enthaltung hat Deutschland erstmals wieder für den Import genmanipulierter Lebens- und Futtermittel gestimmt. Die beiden Ministerinnen für Umwelt und Landwirtschaft vermittelten traute Einigkeit pro Gentechnik.
Trotz der Zustimmung Deutschlands kam keine qualifizierte Mehrheit für die Wiederzulassung zustande. Nun liegt es an der EU-Kommission, wie es weiter geht.
Die genmanipulierte Zuckerrübe namens H7-1 stammt aus den Laboren der beiden Saatgutriesen KWS und Monsanto. Sie wurde resistent gemacht gegen das hoch umstrittene Totalherbizid Glyphosat. Seit 2007 sind Produkte aus dieser Zuckerrübe – z.B. Zucker oder Rübenschnitzel – zum Import in die EU zugelassen. 2016 wurde der Antrag auf Wiederzulassung gestellt, der jetzt zur Abstimmung stand.
Aus Medienberichten wird klar, dass Umweltministerin Schulze und Landwirtschaftsministerin Klöckner sich bei der Einfuhr der Zuckerrübenprodukte darüber einig waren, dass keine Gefahr für Gesundheit oder Umwelt bestünden. Denn es würden ja keine vermehrungsfähigen Pflanzen, sondern nur Rüben-Schnitzel oder verarbeitete Produkte importiert. Schädlich für die Umwelt sei das darum nicht.
Doch die Zuckerrübe ist so genmanipuliert, dass sie resistent gegenüber Glyphosat ist und so das Spritzen mit dem Unkrautvernichter überlebt, während alle anderen Pflanzen um sie herum absterben.
Die Debatte über Glyphosat ist immer noch stark aufgeheizt. In Deutschland soll, wenn es nach der Bundeslandwirtschaftsministerin geht, der Einsatz Glyphosat-haltiger Mittel zurück gefahren werden. Die neue Umweltministerin geht sogar noch weiter und setzt sich für ein Verbot des Totalherbizids innerhalb dieser Legislaturperiode ein.
Gleichzeitig wird aber mit der Einfuhr Glyphosat-resistenter Pflanzen von beiden Ministerinnen billigend in Kauf genommen, dass der Unkrautvernichter in den Anbau-Ländern große Schäden anrichtet. Gerade von einer Umweltministerin erwartet man aber doch, dass sie die Risiken für die Umwelt auch über die EU-Grenzen hinaus im Blick behält und der Einfuhr solcher Pflanzen und der daraus hergestellten Produkten aus diesem Gesichtspunkt heraus nicht zustimmt.
Außerdem lassen sich sich gentechnisch manipulierte Organismen nicht mehr kontrollieren oder zurückholen, wenn sie erst einmal freigesetzt wurden. Auch Abstandsregelungen können nicht verhindern, dass sich genmanipulierte Pflanzen mit wilden Verwandten kreuzen. Denn Pollen fliegen über Grenzen hinaus und werden von Bestäubern oder durch Wind kilometerweit verbreitet. Dadurch kommt es immer wieder zu ungewollten Verunreinigungen mit genmanipulierten Pflanzen.
Hinzu kommt, dass es in Deutschland noch immer keine Kennzeichnungspflicht für tierische Produkte gibt, bei denen die Tiere genveränderte Futtermittel bekommen haben. VerbraucherInnen erfährt am Ende also nicht, ob in der Milch oder dem Schweineschnitzel indirekt gentechnisch veränderte Zuckerrüben-Melasse enthalten ist.
Bisher ist für die Zuckerrübe H7-1 noch nicht die für die Wiederzulassung notwendige qualifizierte Mehrheit unter den Mitgliedsstaaten zustande gekommen. Die EU-Kommission wird nun höchst wahrscheinlich im Alleingang deren Zulassung verlängern, so wie sie es in der Vergangenheit bei anderen gentechnisch veränderten Lebens- und Futtermitteln auch getan hat.
Wie sich die Bundesregierung in Zukunft bei Abstimmungen über genmanipulierte Pflanzen verhalten wird, bleibt abzuwarten. Als es vor kurzem um die Importzulassung von Gen-Mais ging hat sich die Bundesregierung jedenfalls wie gewohnt enthalten, wohl weil die Maiskörner keimen könnten. Die Begründung, dass nicht vermehrungsfähige genmanipulierte Pflanzen für die Umwelt ungefährlich seien und der Import damit kein Problem, ist jedoch sehr kurzsichtig gedacht. Es müssen bei solchen Entscheidungen immer auch die globalen Auswirkungen im Blick behalten werden.
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