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Belgien erlaubt Anbau von genverändertem Mais

Pexels, Michael Fischer, Mais

© pexels.com / Michael Fischer

(23.07.2018) Wie heute bekannt wurde, hat die belgische Regierung den Versuchsanbau von gentechnisch verändertem Mais erlaubt, der mithilfe neuer Gentechnikmethoden hergestellt wurde. Dabei ist noch immer die rechtliche Einstufung der neuen Methoden unklar. Das entsprechende Urteil des Europäischen Gerichtshofes wird am kommenden Mittwoch verkündet.

Belgien, was ist da los?

Still und heimlich hat die belgische Regierung die Freisetzung von gentechnisch verändertem Mais in Flandern erlaubt. Der Mais wurde mit der neuen gentechnischen Methode CRISPR/Cas9 hergestellt. Er stammt aus den Laboren der Firma VIBLifeSciences. Damit setzt sich Belgien über die Anweisungen aus Brüssel hinweg. Denn 2015 hatte die EU-Kommission in einem Brief an alle europäischen Mitgliedsstaaten klar gestellt: Die Freisetzung von Pflanzen, die mit Hilfe neuer Gentechnologien hergestellt wurden, sei bis auf weiteres möglichst zu unterlassen. Sie verwies darauf, dass es illegal sei, gentechnisch veränderte Pflanzen ohne vorherige Genehmigung freizusetzen. Zudem stellte sie klar, dass die EU-Kommission gerade mit der Bewertung dieser und weiterer Gentechnikmethoden zugange sei und die Behörden der Mitgliedsländer doch auf das Resultat der Analyse warten sollten.

Doch das Unternehmen VIBLifeSciences wollte scheinbar nicht abwarten, bis eine rechtlich verbindliche Einstufung der neuen Gentechnikmethoden in der EU abgeschlossen ist. Das Unternehmen beantragte einen Feldversuch mit dem genmanipuliertem Mais, der von Umweltministerin Marie Christine Marghem auch genehmigt wurde. Ministerin Marghem entschied damit über den Kopf der EU-Kommission hinweg, dass CRISPR/Cas9 keine Gentechnik im Sinne des belgischen Gentechnikgesetzes sei. Dies geht aus einem belgischen Zeitungsartikel hervor.

Hintergrund: EuGH Urteil

Im März 2015 hatten Verbände eine Klage beim französischen Verwaltungsgericht Conseil d‘ État eingereicht. Sie wollen sich damit gegen einen Artikel des französischen Umweltgesetzes wehren, wonach Organismen, die durch Genome Editing - dazu gehört auch CRISPR/Cas9 - gewonnen wurden, nicht als gentechnisch verändert gelten. Diese Klausel im französischen Gesetz soll die europäische Freisetzungsrichtlinie 2001/18/EG umsetzen, die auf europäischer Ebene den Umgang mit gentechnisch veränderten Organismen in der Landwirtschaft regelt. Da es sich also um europäisches Recht handelt, baten die französischen Richter ihre Kollegen beim Europäischen Gerichtshof (EuGH) um Hilfe.

Die EU-Kommission hat sich bis heute nicht dazu geäußert, ob einige der neuen Gentechnikmethoden künftig auch rechtlich als Gentechnik behandelt werden. Auch sie wartet das kommende Urteil des EuGH ab, um diese Frage abschließend zu beantworten. Das Urteil hat damit weitreichende Konsequenzen über den zukünftigen Umgang mit der Gentechnik in ganz Europa. Stichtag für die Urteilsverkündung ist der kommende Mittwoch (25. Juli).

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